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Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteilsverkündung zur Landtagswahl 2012

Letzte Aktualisierung: 02.09.2013 13:00 Uhr

 

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2013 am

 

Freitag, 13. September 2013, 12:00 Uhr,

im Sitzungssaal 6 des Schleswig-Holsteinischen

Landesverfassungsgerichts,

Brockdorff-Rantzau Str. 13, 24837 Schleswig

 

in den Verfahren LVerfG 9/12 und LVerfG 7/12 seine Urteile verkünden.

Gegenstand der Verfahren sind Wahlprüfungsbeschwerden von zehn Wahlberechtigten gegen den Beschluss des Landtages vom 26. September 2012 über die Gültigkeit und das Ergebnis der Landtagswahl vom 6. Mai 2012 (siehe schon Presseinformation vom 3. Juni 2013).

Akkreditierungshinweise für den Verkündungstermin am 13. September 2013

Die Medienvertreterinnen und -vertreter werden gebeten, sich per Fax (04621 86-1499) oder per E-Mail (presse@lverfg.landsh.de) bis zum 10. September 2013 zu akkreditieren. Falls Standplätze für Übertragungsfahrzeuge benötigt werden und Bedarf an Stromversorgung besteht, sollte dies bei der Akkreditierung angegeben werden.

Foto- und Filmaufnahmen sind während der gesamten öffentlichen Verkündung der Entscheidungen zulässig. Im Sitzungssaal sind Mobiltelefone wegen der störenden Geräusche auszuschalten.

Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf durch Fotografen, Kameraleute und sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des Gerichts nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Wachtmeister ist Folge zu leisten.

 


Verantwortlich für diese Presseinformation: Ri’in LSG Birgit Voß-Güntge, Pressereferentin des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts | Brockdorff-Rantzau-Straße 13 | 24837 Schleswig | Telefon 04621 86-1511 | Telefax 04621 86-1499 | E-Mail presse@lverfg.landsh.de

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