Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 28. Juni 2010 am
Montag, den 30. August 2010, 12.00 Uhr
im Sitzungssaal 6 des Schl.-Holst. Oberverwaltungsgerichts
Brockdorff-Rantzau Str. 13, 24837 Schleswig
zwei wahlrechtliche Urteile verkünden.
Entschieden wird zum einen über den Normenkontrollantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) gegen die in § 3 Abs. 5 Satz 3 LWahlG verankerte Mehrsitzbegrenzung(LVerfG 3/09). Gegenstand des zweiten Urteils werden die Wahlprüfungsbeschwerden gegen den Beschluss des Landtages vom 28. Januar 2010 über die Gültigkeit und das Ergebnis der Landtagswahl 27. September 2009 sein (LVerfG 1/10; zu beiden Verfahren schon die Pressemitteilung vom 21. Juni 2010).
Akkreditierungshinweise für den Verkündungstermin am 30. August 2010
Soweit noch nicht geschehen, werden die Medienvertreterinnen und –vertreter gebeten, sich per Fax (04621/86-1499) oder per E-Mail () bis zum 27. August 2010 zu akkreditieren. Falls Standplätze für Übertragungsfahrzeuge benötigt werden und Bedarf nach Stromversorgung besteht, sollte dies bei der Akkreditierung angegeben werden.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind während der gesamten öffentlichen Verkündung der Entscheidungen zulässig. Im Sitzungssaal sind Handys wegen der störenden Geräusche auszuschalten.
Bei Foto- und Filmaufnahmenim Sitzungssaal darf durch Fotografen, Kameraleute und sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des Gerichts nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Wachtmeister ist Folge zu leisten.
Verantwortlich für diese Presseinformation: Ri’inVG Christine Nordmann, Pressereferentin des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts Brockdorff-Rantzau-Straße 13 | 24837 Schleswig | Telefon 04621/86-1511 | Telefax 04621/86-1499 | E-Mail presse@lverfg.landsh.de