Zuständigkeit
Das Sozialgericht Kiel ist zuständig für die Städte Kiel und Neumünster sowie für den Kreis Plön.
Außerdem sind besondere Kammern des Sozialgerichts Kiel landesweit im ersten Rechtszug für Angelegenheiten des Kassenarzt- und Kassenzahnarztrechts zuständig.
Ab dem 1. April 2011 entfällt die Zuständigkeit für den Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Anschrift
Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a
24116 Kiel
Tel.: + 49 431 237265-0
Fax: + 49 431 237265-10
E-Mail: verwaltung@sg-kiel.landsh.de
Leitung
Direktor:
Frank Knoblich
Telefon: 0431 237265-0
Geschäftsleiter:
Justizamtsrat Raimund Zielinski
Telefon: 0431 237265-64
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
täglich von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Wegbeschreibung
Mit dem Auto:
Von der Bundesstraße 76 nehmen Sie die Abfahrt Kronshagen Süd und dann Richtung Kiel-Zentrum; circa 300 Meter auf der rechten Seite finden Sie das Sozialgericht Kiel.
Mit Bus und Bahn:
Mit dem Zug bis Kiel-Hauptbahnhof. Von dort mit den Bussen der Linie 34, 100, 101 in Richtung Kronshagen beziehungsweise Mettenhof bis zur Haltestelle "Dehnckestraße".
Bitte beachten Sie:
Über die E-Mail-Adresse des Sozialgerichts Kiel (verwaltung@sg-kiel.landsh.de) können Sie sich mit Fragen und Anregungen an die Gerichtsverwaltung wenden. Elektronischer Rechtsverkehr (Klageerhebung et cetera) ist darüber nicht möglich.
Für die Einreichung von Klagen in elektronischer Form verwenden Sie bitte den EGVP Client, den Sie kostenfrei hier herunter laden können:
http://www.egvp.de
De-Mail: safe-sp1-1473410414921-016282224@egvp.de-mail.de
Daneben bedarf es einer elektronischen Signatur. Hierfür ist ein vorheriges Identifizierungsverfahren erforderlich. Zudem wird eine Signaturkarte benötigt.