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Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht und Sozialgerichte : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Sozialgericht Itzehoe

Örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Itzehoe, Anschrift, Telefon und Wegbeschreibung.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2015

Zuständigkeit

Das Sozialgericht Itzehoe ist zuständig für die Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Steinburg.

Leitung

Direktorin des Sozialgerichts Victoria Todt
Telefon: 04821 66-0

Geschäftsleitung:
Justizamtmann Christian Spielmeyer
Telefon: 04821 66-2275

Wegbeschreibung:

Anschrift

Sozialgericht Itzehoe
Lornsenplatz 1
25524 Itzehoe

Tel.: + 49 4821 66-0
Fax: + 49 4821 66-2352
E-Mail: verwaltung@sg-itzehoe.landsh.de

Mit dem Auto:

Auf der Autobahn aus Richtung Süden kommend die Abfahrt Itzehoe/Süd nehmen, im Kreisverkehr die erste Abfahrt nehmen Richtung Itzehoe. Auf der B77 - ca. 3,8 km - am Bahnhof vorbei fahren. An der nächsten Ampel ( an der abknickenden Vorfahrt ) rechts abbiegen in die Timm-Kröger-Straße, an der nächsten Kreuzung links in die Liliencronstraße abbiegen, dann rechts abbiegen in die Steinbrückstraße. Nach ca. 100 m befindet sich das Sozialgericht auf der linken Seite. Aus Richtung Norden kommend auf der B77 an der ersten Kreuzung auf den Langen Peter B206/B77 abbiegen. Nach ca. 1,2 km ( 2. große Kreuzung ) links abbiegen in die Timm-Kröger-Straße. Rechts neben dem große Parkplatz befindet sich das Sozialgericht ( Achtung Einbahnstraße )

Mit der Bahn:

Aus dem Bahnhof nach links in die Bahnhofstraße gehen und der Hauptstraße folgen über den Dithmarscher Platz ( ca. 500 m ). Dann rechts abbiegen in die Steinbrückstraße. Nach 200 m ist das Sozialgericht auf der linken Seite ( insgesamt ca. 10 Minuten Fußweg ).

Bitte beachten Sie:

Über die E-Mail-Adresse des Sozialgerichts Itzehoe (verwaltung@sg-itzehoe.landsh.de) können Sie sich mit Fragen und Anregungen an die Gerichtsverwaltung wenden. Elektronischer Rechtsverkehr (Klageerhebung et cetera) ist darüber nicht möglich.

Für die Einreichung von Klagen in elektronischer Form verwenden Sie bitte den EGVP Client, den Sie kostenfrei hier herunter laden können:
http://www.egvp.de

Daneben bedarf es einer elektronischen Signatur. Hierfür ist ein vorheriges Identifizierungsverfahren erforderlich. Zudem wird eine Signaturkarte benötigt.

Hinweis: Eine Erreichbarkeit unserer Gerichte über eine De-Mail-Adresse ist ab dem 30. November 2024 nicht mehr gegeben. Nutzen Sie bitte die aufgeführten anderen Wege uns zu kontaktieren.

Ergänzende Informationen

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