Navigation und Service

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht und Sozialgerichte : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteil SG Kiel, Urteil vom 19. Juli 2018, S 22 SO 27/16

Letzte Aktualisierung: 30.09.2020

Anspruch auf Sozialhilfe besteht erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Hilfebedürftige sein einzusetzendes Vermögen tatsächlich verbraucht hat.

Urteil SG Kiel, Urteil vom 19. Juli 2018, S 22 SO 27/16 (PDF, 484KB, Datei ist barrierefrei)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen