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Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht und Sozialgerichte : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Sozialgericht Schleswig, Urteil vom 30. März 2021, S 28 KR 150/20

Letzte Aktualisierung: 11.01.2022

Gegenstände, die keinerlei Bezug zu einer Krankenbehandlung oder dem Ausgleich einer krankheitsbedingten Behinderung aufweisen, können im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung selbst dann nicht von der Krankenkasse beansprucht werden, wenn ihre Nutzung für eine erkrankte versicherte Person tatsächlich die Linderung von Krankheitsbeschwerden mit sich bringt

Sozialgericht Schleswig, Urteil vom 30. März 2021, S 28 KR 150/20 (PDF, 104KB, Datei ist barrierefrei)

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