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: Thema: Gerichte & Justizbehörden

Anleitung für Teilnehmer für Video- Bild- und Tonkonferenz


Anleitung für Teilnehmer für Video- Bild- und Tonkonferenz

Letzte Aktualisierung: 24.08.2022

Verhandlung / Anhörung  im Wege der Bild- und Tonübertragung

In Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit, Verhandlung und Anhörung im Wege der Bild- und Tonübertragung (Videokonferenz) durchzuführen. Dafür steht das Videokonferenzsystem dOnlineZusammenarbeit von dataport zur Verfügung, das über die Internet-Adresse https://video.sh.openws.de zu erreichen ist und auf Basis von Jitsi-Meet (https://jitsi.org/) betrieben wird.

Hinweise für eine gelungene Videoverhandlung finden Sie hier.

Wichtig für die Teilnahme an einer Videokonferenz ist, dass in Ihrer Firewall folgende Ports freigeschaltet sind:

443/tcp - frontend
4443/tcp – videobridge
10000/udp – videobridge

Dafür genügt es in der Regel, wenn der verwendete Browser als erlaubte Anwendung in der Firewall eingetragen ist.
Zudem darf in Ihren Browser nicht die automatische Medienwiedergabe blockieren sein. Zumindest für die Internet-Adresse https://video.sh.openws.de  muss diese zugelassen sein.

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