Die Aufgaben des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein gliedern sich in die Bereiche Rechtsprechung und sonstige Gerichtsaufgaben einerseits und Dienstaufsicht und Verwaltung andererseits.
Verwaltung und Dienstaufsicht
Dem Landesarbeitsgericht ist neben der Verwaltung die Dienstaufsicht über die dem Bezirk angehörigen Arbeitsgerichte (Flensburg, Kiel, Neumünster, Lübeck, Elmshorn) übertragen.
Die Verwaltung untersteht dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts.
Rechtsprechung
Im arbeitsgerichtlichen Instanzenzug wird das Landesarbeitsgericht außerdem als zweite Instanz tätig. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte.
Prozesskostenhilfe
Mit der Prozesskostenhilfe werden auf Antrag Personen unterstützt, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. Über die Bewilligung entscheidet das Gericht. Zum Nachweis der Bedürftigkeit muss ein Erklärungsvordruck ausgefüllt und mit Belegen versehen werden.
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Antrag Prozesskostenhilfe