Navigation und Service

Justizvollzugsanstalt Neumünster : Thema: Ministerien & Behörden

Telefonate

Untersuchungs- und Strafgefangene dürfen unter bestimmten Voraussetzungen telefonieren. Bei Untersuchungsgefangenen dürfen verfahrenssichernde Anordnungen des Gerichts nicht entgegenstehen.

Letzte Aktualisierung: 28.08.2023

Eingehende Gespräche für Gefangene können leider nicht vermittelt werden. Gefangenen mit Telefonerlaubnis werden die Gebühren von ihrem Telefonkonto abgebucht. Auf dieses Konto können Sie wie folgt einzahlen:

Überweisung
EmpfängerTelio
IBAN

DE58 2005 0550 1280 3281 78

BICHASPDEHHXXX

Sie können maximal einen Betrag in Höhe von 15,- € überweisen. Im Schreibfeld "Verwendungszweck" tragen Sie bitte die 7-stellige Telio-Benutzerkonto-Nr. des Gefangenen ein. Diese Nummer erhalten Sie von dem Gefangenen.

MyTelio

Einzahlungen sind außerdem über www.mytelio.de möglich. Hier können Sie den Betrag frei wählen.

 

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen