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Justizvollzugsanstalt Neumünster : Thema: Ministerien & Behörden

Besuch für Gefangene


Letzte Aktualisierung: 26.06.2024

Besuche für Gefangene in der Justizvollzugsanstalt Neumünster

Nach § 42 Abs. 1 Landesstrafvollzugsgesetz (LStVollzG) und § 25 Untersuchungshaftvollzugsgesetz (UVollzG) dürfen Strafgefangene und Untersuchungsgefangene regelmäßig Besuch empfangen.

Für die Dauer und Durchführung der Besuche ist Folgendes bestimmt:

Besuchsdauer

Den Straf- und Untersuchungsgefangenen werden im Rahmen des Gemeinschaftsbesuchs mindestens 2 Stunden im Monat gewährt. Bei Besuchen von Angehörigen erhöht sich die Besuchsdauer um 2 Stunden, bei Besuchen von minderjährigen Kindern der Gefangenen erhöht sich die Besuchsdauer um 2 weitere Stunden.

Verfahrensweise

Strafgefangene beantragen einen Besuchstermin. Sobald der Besuchstermin genehmigt ist, teilt der Gefangene Ihnen den Besuchstermin mit.

Untersuchungsgefangene ohne verfahrenssichernde Anordnungen beantragen wie Strafgefangene einen Besuchstermin und der Besuchstermin wird Ihnen vom Gefangenen mitgeteilt.

Für Untersuchungsgefangene mit verfahrenssichernde Anordnungen benötigen Sie immer einen Besuchsschein vom Gericht.

  1. Mit optischer Überwachung beantragt der Gefangene einen Besuchstermin. Der Termin wird Ihnen vom Gefangenen mitgeteilt.
  2. Bei optischer und akustischer Überwachung (Einzelbesuch) müssen Sie einen Besuchstermin mit der Anstalt vereinbaren.

Einzelbesuche werden genau 30 Minuten durchgeführt, da für sie immer eine Beamtin oder ein Beamter zusätzlich eingeplant werden muss.

Dies bedeutet, dass Sie mit dem Gefangenen und einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der Ihr Gespräch mithören muss, an einem Tisch sitzen. Deswegen müssen alle Gespräche in deutscher Sprache geführt werden oder von einem Dolmetscher mitgehört werden.

Der regelmäßige Beginn der Besuche wird wie folgt festgesetzt:

Montag: 10:00 Uhr; 11:30 Uhr; 13:00 Uhr; 14:30 Uhr; 16:00 Uhr (Ende 17:30 Uhr) 

Mittwoch und Freitag: 10:00 Uhr; 11:30 Uhr; 13:00 Uhr; 14:30 Uhr (Ende 15:30 Uhr)

Samstag, Sonntag und Feiertage: 08:30 Uhr; 09:30 Uhr; 10:30 Uhr; 11:30 Uhr (  jeweils nur 30 Minuten)

Der Besuch kann nur stattfinden, wenn Sie und der Gefangene die nachstehenden Verhaltensregeln für eine ordnungsgemäße Besuchsdurchführung einhalten.

  • An der Anstaltspforte werden nur die namentlich genannten Besucherinnen und Besucher, die sich durch gültige Ausweisdokumente oder einen Reisepass ausweisen können, eingelassen. Sie werden von dort durch eine Beamtin oder einen Beamten abgeholt und in den Besuchsraum gebracht.
  • Der Besuch findet erst nach einer Personenkontrolle inklusive einer Absuche statt. Diese kann durch technische Hilfsmittel wie einer Metallrahmensonde oder Spürhunde stattfinden. Aus Gründen der Sicherheit können Besuche davon abhängig gemacht werden, dass die Besucher und die von ihnen mitgeführten Sachen durchsucht werden.
  • Ohne Genehmigung der Anstalt dürfen keine Gegenstände an Gefangene übergeben oder von Ihnen entgegengenommen werden. Zeitungen oder Bücher können Gefangene über den Anstaltskaufmann oder direkt vom Verlag beziehen.
  • Genussmittel aus dem Anstaltsbistro dürfen im Besuchsraum in beliebiger Menge verzehrt werden. Diese dürfen jedoch vom Gefangenen nicht auf ihren Haftraum mitgenommen werden. Die Waren können nur von den Besucher/innen am Ausgabetresen erworben werden.
  • Der Austausch von Zärtlichkeiten während des Besuchs ist nicht zulässig.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Neumünster alle erforderlichen Kontrollen sorgfältig durchführen und so dafür sorgen, dass Störungen und Gefahren vermieden werden. Bitte beachten Sie die Anweisungen und begegnen Sie den Bediensteten nicht ablehnend. Sie versehen - auch in Ihrem Interesse - einen manchmal schwierigen Dienst.

Sollten Sie weitere Fragen haben, werden Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Besuchsdienstes gern weiterhelfen.

Besuche müssen von Gefangenen zu den genannten Zeitpunkten beantragt und genehmigt werden. Mit dieser Regelung soll auch vermieden werden, dass Besucher an der Pforte abgewiesen werden müssen, weil die Kapazitäten des Besuchsraums erschöpft sind.

Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise !

Rechtzeitiges Erscheinen

Alle besuchenden Personen müssen jeweils 30 Minuten vor Besuchsbeginn die Anstalt betreten, damit Sie die Anmeldeformalitäten, Durchsuchung und Zuführung zum Besuchsraum hinter sich bringen, um rechtzeitig im Besuchsraum zum Besuchsbeginn zu sein. Bei einem verspäteten Erscheinen zum angegebenen Termin kann aus organisatorischen Gründen der Besuch leider nicht mehr stattfinden!

Durchsuchungen vor dem Besuch

Es wird darauf hingewiesen, dass nach neuer Rechtslage besuchende Personen, die nicht männlich oder weiblich sind und bei denen im Personalausweis das Geschlecht mit einem „X“ angegeben ist, ein Wahlrecht hinsichtlich des Geschlechts der sie durchsuchenden Bediensteten haben.

Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB)

Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Verbot der Übergabe von Drogen, Alkohol, Tabletten, Geld oder Handys

Nicht zulässig ist die Übergabe von z.B. Drogen, Alkohol, Tabletten, Geld oder Handys.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Anstalt vor, Strafanzeige zu erstatten.

Bistro im Besuchsraum

Im Besuchsraum befindet sich ein Bistro. Hier können Sie Snacks, Süßigkeiten und alkoholfreie Getränke erwerben. Es dürfen max. 50 € pro Besuch mitgeführt werden. Bezahlen dürfen nur die besuchenden Personen. Der Gefangene darf keine Lebens-und Genussmittel mit auf den Haftraum nehmen.

Abgabe von genehmigten Gegenständen an der Pforte

Die Abgabe genehmigter und mit einer Paketmarke versehener Gegenstände an der Pforte ist möglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Terminvergabe während des Besuchs

Ab sofort können Besucher und Gefangene montags, mittwochs und freitags während des Besuchs mit dem Besuchsbediensteten im Besuchsraum einen Folgetermin vereinbaren.

 

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