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Justizvollzugsanstalt Neumünster : Thema: Ministerien & Behörden

Schulische Bildung


Nach § 33 Landesstrafvollzugsgesetz soll geeigneten Gefangenen schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung sowie vorberufliche Qualifizierungen angeboten werden

Letzte Aktualisierung: 18.04.2023

Diese Qualifizierungsmaßnahmen führen i. d. R. zu einem anerkannten Abschluss und sind darauf ausgerichtet, den Gefangenen für den Arbeitsmarkt relevante Qualifikationen zu vermitteln. 

Nach § 21 (3) Untersuchungshaftvollzugsgesetz soll geeigneten Untersuchungsgefangenen Gelegenheit zum Erwerb oder zur Verbesserung schulischer und beruflicher Kenntnisse gegeben werden, soweit es die besonderen Bedingungen der Untersuchungshaft zulassen.

Aus den Abschlusszeugnissen über eine ausbildende oder weiterbildende Maßnahme darf die Gefangenschaft eines Teilnehmers nicht ersichtlich sein.

Die Justizvollzugsanstalt Neumünster ist zentrale Ausbildungsanstalt des Landes Schleswig-Holstein. Der Pädagogische Dienst der Anstalt führt folgende schulische Maßnahmen durch:

Kurse zur Erlangung des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (früher Hauptschulabschluss) und des Mittleren Schulabschlusses (früher Realschulabschluss) für Schulpflichtige und nicht Schulpflichtige

Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache (A1, A2, B1 Niveau)

Alphabetisierungskurs

Berufsschulunterricht für Gefangene in beruflicher Qualifizierung wird durch externe Lehrkräfte der Elli-Heuss-Knapp-Schule und der Walter-Lehmkuhl-Schule im Pädagogischen Zentrum der JVA Neumünster angeboten.

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