Diese Qualifizierungsmaßnahmen führen i. d. R. zu einem anerkannten Abschluss und sind darauf ausgerichtet, den Gefangenen für den Arbeitsmarkt relevante Qualifikationen zu vermitteln.
Nach § 21 (3) Untersuchungshaftvollzugsgesetz soll geeigneten Untersuchungsgefangenen Gelegenheit zum Erwerb oder zur Verbesserung schulischer und beruflicher Kenntnisse gegeben werden, soweit es die besonderen Bedingungen der Untersuchungshaft zulassen.
Aus den Abschlusszeugnissen über eine ausbildende oder weiterbildende Maßnahme darf die Gefangenschaft eines Teilnehmers nicht ersichtlich sein.
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster ist zentrale Ausbildungsanstalt des Landes Schleswig-Holstein. Der Pädagogische Dienst der Anstalt führt folgende schulische Maßnahmen durch:
Kurse zur Erlangung des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (früher Hauptschulabschluss) und des Mittleren Schulabschlusses (früher Realschulabschluss) für Schulpflichtige und nicht Schulpflichtige
Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache (A1, A2, B1 Niveau)
Alphabetisierungskurs
Berufsschulunterricht für Gefangene in beruflicher Qualifizierung wird durch externe Lehrkräfte der Elli-Heuss-Knapp-Schule und der Walter-Lehmkuhl-Schule im Pädagogischen Zentrum der JVA Neumünster angeboten.