Nach den § 37 Jugendstrafvollzugsgesetz und § 31 Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig-Holstein dienen Ausbildung und Weiterbildung insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern.
Geeigneten Gefangenen soll Gelegenheit zur Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung oder Teilnahme an anderen ausbildenden oder weiterbildenden Maßnahmen gegeben werden.
Nach § 24 Untersuchungshaftvollzugsgesetz soll geeigneten Untersuchungsgefangenen Gelegenheit zum Erwerb oder zur Verbesserung schulischer und beruflicher Kenntnisse gegeben werden, soweit es die besonderen Bedingungen der Untersuchungshaft zulassen.
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster ist zentrale Ausbildungsanstalt des Landes Schleswig-Holstein. Im Rahmen der Vollzugsplanerstellung wird unter anderem die Eignung der Gefangenen für berufliche Bildungsmaßnahmen festgestellt. Viele Gefangene ergreifen die Gelegenheit, sich beruflich zu qualifizieren. Der Pädagogische Dienst der Anstalt vermittelt die nachstehenden Maßnahmen auch an interessierte Gefangene anderer Anstalten. Die Maßnahmen werden überwiegend in den Werkstätten des Landesbetriebs durchgeführt.
Ausbildung und Umschulung
- Ausbaufacharbeiter, Schwerpunkt Trockenbau
- Bäcker
- Bauten- und Objektbeschichter (2 Jahre)
- Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
- Feinwerkmechaniker, Fachrichtung Maschinenbau
- Gebäudereiniger
- Koch
- Maler und Lackierer, Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung (3 Jahre)
- Maurer
- Metallbauer, Fachrichtung Konstruktionstechnik
- Tischler
berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen
- Arbeitstraining
- ausbildungsbegleitende Hilfen (ABH)
- berufliche Fort- und Weiterbildung im EDV-Bereich
- Berufsvorbereitung/Berufsgrundbildung (Farbe, Holz, Metall, Bau)
- Eignungsdiagnostik (profiling + assessment)
- Elektrohelfer
- individuelle Weiterbildung in den Fachwerkstätten