Die JVA Lübeck ist für viele verschiedene Haftarten zuständig. Dazu gehört im Wesentlichen der Vollzug von
- Untersuchungshaft für männliche und weibliche Gefangene,
- Strafhaft und Ersatzfreiheitsstrafe für männliche und weibliche Gefangene.
Daneben ist die JVA Lübeck auch für wenige männliche Sicherungsverwahrte und für Auslieferungs- und Durchlieferungshaft weiblicher Gefangener zuständig, hat eine sozialtherapeutische Abteilung und einen offenen Vollzug.
Das Zusammenleben in einer so großen Justizvollzugsanstalt ist für Gefangene mit ihren verschiedensten Problemen nicht immer einfach. Die Probleme werden von einzelnen Gefangenen mitunter so belastend empfunden, dass sie in eine Krise geraten. Sie brauchen dann Hilfe und Unterstützung durch die Bediensteten des jeweiligen Hafthauses (Allgemeiner Vollzugsdienst, Vollzugsabteilungsleitung), aber auch durch Fachdienste (Psychologischer Dienst, medizinischer Dienst, Seelsorge). Hier sei angemerkt, dass die Hilfestellung immer individuell ist und sein muss. Um unterstützen zu können, muss das Problem und damit die Not des Gefangenen natürlich bei den Bediensteten bekannt werden. Leider wenden sich nicht immer alle Gefangenen mit ihren Problemen an Bedienstete der Anstalt und nicht immer können Bedienstete allein am Verhalten von Gefangenen feststellen, dass Hilfe gebraucht wird. So kommt es vor, dass sich problembelastete Gefangene unvermittelt aggressiv nach außen gegen Bedienstete oder andere Gefangene wenden. Andere Gefangene hingegen werden suizidal und glauben, mit ihrer Situation nicht mehr leben zu können.
Um in der JVA Lübeck, aber auch in ganz Schleswig-Holstein im Hinblick auf Suizidprävention auf dem aktuellen Stand zu sein und das Thema ständig weiter zu entwickeln, ist das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz bereits seit Gründung in der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) für Suizidprävention im Jahre 2006 vertreten. Folgende Hefte, mit deren Inhalt auch die JVA Lübeck arbeitet, wurden dort entwickelt:
- Empfehlungen für den Justizvollzug Heft 1 - Die Aufnahme von Gefangenen,
- Empfehlungen für den Justizvollzug Heft 2 - Umgang mit Suizidalität,
- Empfehlungen für den Justizvollzug Heft 3 - Nachsorge.
Die Hefte haben wir zur Information für Sie hier eingestellt.
Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz unterhält zudem eine Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zum Thema Suizidprävention, in dem auch die JVA Lübeck vertreten ist.
Abschließend möchten wir Ihnen dringend empfehlen, sich umgehend an die Bediensteten der JVA Lübeck zu wenden, wenn Ihnen bekannt wird, dass ein Mann oder eine Frau, der oder die bei uns inhaftiert ist, mit dem Gedanken spielt, sich das Leben zu nehmen. Wir versuchen dann mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf ihn oder sie einzuwirken.