Die Gefangenen können mit einer 7-stelligen Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) Telefongespräche führen. Dies ist nur möglich wenn ein entsprechendes Guthaben auf dem Telefonkonto der/des Inhaftierten vorhanden ist. Die bargeldlose Einzahlung auf das Konto kann vorgenommen werden unter folgender Bankverbindung:
IBAN: DE58 2005 0550 1280 3281 78
BIC : HASPDEHHXXX
Bank: Hamburger Sparkasse (HASPA)
Empfänger: Telio
Verwendungszweck: 7-stellige Telefonkontennummer der/des Gefangenen.
Überweisungen können eine Laufzeit von bis zu 10 Banktagen beanspruchen. Bei Einzahlungen durch Dritte ist darauf zu achten, dass der Überweisungsträger vollständig und deutlich lesbar ausgefüllt wird. Die Justizvollzugsanstalt (JVA) haftet nicht für Beträge, die infolge mangelhafter Angaben dem Telefonkonto nicht oder nur verzögert gutgeschrieben werden können. Bei einer Verlegung in eine andere JVA wird restliches Telefonguthaben direkt auf das Eigengeldkonto in der neuen JVA überwiesen. Restbeträge unter 0,50 € (50 Eurocent) können aus verwaltungtechnischen Gründen nicht überwiesen werden.