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Justizvollzugsanstalt Lübeck : Thema: Ministerien & Behörden

Informationen für Selbststellerinnen

Letzte Aktualisierung: 03.05.2022

In der Justizvollzugsanstalt Lübeck dürfen nur Sachen mitgebracht werden, die Sie während der Strafzeit für die Entlassung benötigen. Es ist daher notwendig, dass Sie rechtzeitig vor dem Strafantritt Vorsorge für den Verbleib Ihrer sonstigen Habe treffen.

Mitbringen dürfen Sie:

1. Bekleidung

- 3 Hosen, 2 Röcke, 2-4 Pullover, 6 T-Shirts, 2 Blusen, 8 Slips, 3 Unterhemden, 3 BHs, 8 Paar Socken, 1 Strickjacke, 2 Jogginganzüge, 3 Schlafanzüge bzw. Nachthemden, 1 ungefütterte Jacke, 1 Paar Badelatschen, 1 Paar Hausschuhe, 1 Paar Turnschuhe

Hinweis: Die mitgebrachte Bekleidung muss maschinenwaschbar und trocknergeeignet sein.

2. Schmuck

- bis zu 10 Schmuckstücke (keine Medaillons)
- Armband oder Taschenuhr (ohne besondere Funktionen)

3. Elektrogeräte

- ein TV-Gerät (Bildschirmdiagonale 40 cm bei herkömmlichen Geräten, Flachbildschirm 22 Zoll)
- oder ein Radiogerät (ma. Größe 30x30x60 cm oder entsprechender Rauminhalt)
- Elektrorasierer

Hinweis: Vor Aushändigung werden die Geräte kostenpflichtig überprüft.

4. Bücher und Briefmarken

- max. 5 Bücher
- Briefmarken

5. Bargeld

- bis zu 100,00 € Bargeld

6. Sonstiges

- Zahn- und Nagelbürste, Kamm
- Brillen und orthopädische oder ähnliche Hilfsmittel (z. B. Prothesen oder Stützstock), die Sie wegen Ihres körperlichen Zustandes benötigen
- Lichtbilder nahestehender Personen (keine Sofortfotos wie z. B. Polaroid)

Nicht mitbringen dürfen Sie:

- Nahrungs- und Genussmittel, Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form
- Arzneimittel (es sei denn, es handelt sich nachweislich um ärztlich verordnete)
- Zeitungen und Zeitschriften
- Schreibutensilien (werden von der Anstalt gestellt oder können erworben werden)
- Waffen, Stöcke, Flaschen, Werkzeuge
- Handys, Telefonkarten
- Kosmetika, Spraydosen, Tuben, Cremes und Seifen jeglicher Art (Toilettenartikel werden von der Anstalt gestellt oder können erworben werden)
- Schreibmaschinen
- große Gepäckstücke
- Fahrräder und/oder Kraftfahrzeuge jeglicher Art

Hinweis: Sachen, die nicht mitgebracht werden dürfen, werden Ihnen abgenommen und auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt, wenn die Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist.

Es wird empfohlen, Versicherungsnachweise zur Sozialversicherung und Unterlagen vergleichbarer Art der letzten drei Jahre mitzubringen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0451/6201-1700 zur Verfügung.

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