Post (Briefe)
Die Anschrift lautet:
Justizvollzugsanstalt Flensburg
Südergraben
24
24937 Flensburg
Untersuchungsgefangene
Der Briefverkehr - außer Gerichts- und Verteidigerpost - wird durch das zuständige Gericht inhaltlich überprüft. Deshalb werden ein- oder ausgehende Briefe von der Anstalt stets an das Gericht zur Kontrolle geleitet.
Strafgefangene
Nach § 28 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) hat der Strafgefangene das Recht, unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen. Der Anstaltsleiter kann den Schriftwechsel mit bestimmten Personen untersagen,
- wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde,
- bei Personen, die nicht Angehörige im Sinne des Strafgesetzbuches sind, wenn zu befürchten ist, dass der Schriftwechsel einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen haben oder seine Eingliederung behindern würde.