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Justizvollzugsanstalt
Flensburg
: Thema: Ministerien & Behörden

Justizvollzugsanstalt Flensburg


Die Justizvollzugsanstalt Flensburg wurde im Jahre 1882 erbaut und ist seit dem 01.09.1971 selbstständige Justizvollzugsanstalt.

Letzte Aktualisierung: 18.11.2022

Zunächst als reine Haftanstalt für Untersuchungsgefangene konzipiert, ist die Vollzugsanstalt Flensburg heute mit insgesamt 60 Haftplätzen sowohl für Untersuchungs-, als auch für den Vollzug der Freiheitsstrafe zuständig.

Im Einzelnen stehen 40 Haftplätze für den Bereich der Untersuchungshaft und 20 Plätze für den Bereich der Strafhaft zur Verfügung.

Zuständigkeit

  • Untersuchungshaft an Personen über 21 Jahren
  • Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten im Regelvollzug (1)
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr im Erstvollzug (1)

(1) wenn der Verurteilte zustimmt und sein Verbleib in der Justizvollzugsanstalt Flensburg unter Berücksichtigung der Belegungs- und Personalsituation der Anstalt vertretbar erscheint.

In der Justizvollzugsanstalt Flensburg sind 56 Personen beschäftigt. Die größte Gruppe stellen darunter die 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes.

Leitung

Die Leitungsebene besteht aus der Anstaltsleitung, der Vollzugsabteilungsleitung sowie der Vollzugsdienstleitung.

Leiterin der Justizvollzugsanstalt Flensburg: Frau Britta Vogelsang
Ständiger Vertreter: Herr Martin Stichel

Personalrat: Herr Danny Blechschmidt, Frau Levke Tölle, Herr Kay Rubin, Herr Marcel Müller, Herr Cedric Eeten

Gleichstellungsbeauftragte: Frau Lynn Burmester

Anstaltsbeirat: Frau Simone Lange, Frau Inga Jochem und Herr Jan Boie

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