Im schleswig-holsteinischen Jugendvollzug sind Pakete mit Nahrungs- oder Genussmitteln nicht zulässig.
Gefangene dürfen aber Pakete zur Haftraumausstattung erhalten (z.B. TV, Radio, Tischdecken, Bücher, CDs). Diese Pakete werden als Sonderpakte deklariert.
Um ein Paket abzugeben/zuzusenden, benötigen Sie eine Sonderpaketmarke, die vom Gefangenen im Vorwege beantragt werden muss.
Die Pakete sind verschlossen abzugeben/zuzusenden und die Paketmarke ist oben sichtbar aufzukleben. Sie werden im Beisein des Empfängers durchgesehen und danach ausgehändigt.
Bitte beachten Sie:
- Pakete ohne Paketmarke werden nicht angenommen!
- Elektrogeräte dürfen die Leistungsaufnahme von 1000 Watt nicht überschreiten.
- Datenträger (z.B. CDs) dürfen nicht selbst gebrannt oder überspielbar sein.
- DVD werden grundsätzlich in der Jugendanstalt nicht angenommen.
- Bücher, Zeitschriften usw. dürfen keinen pornographischen oder radikalen Inhalt haben. Sie werden einbehalten, wenn Sie dem erzieherischen Gedanken des Jugendvollzuges entgegenstehen.
- Einschränkungen für TV Geräte: Bildschirmdiagonale von max. 42 cm oder Flachbildschirm bis 22 Zoll
- Elektrogeräte müssen auf Kosten des Gefangenen von einer Fachfirma auf unerlaubte Gegenstände durchgesehen werden.
Paketannahme
Sie können Ihre Pakete per Post zusenden, oder persönlich abgeben.
Die Annahme erfolgt montags – freitags von 07:00 – 19:00 Uhr.
Adressieren Sie Pakete bitte an:
Jugendanstalt Schleswig
Königswiller Weg
26
24837 Schleswig
Bitte geben Sie immer den Namen des Gefangenen oder die Gefangenenbuchnummer an.