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Jugendanstalt Schleswig : Thema: Ministerien & Behörden

Pakete

Gefangene dürfen Pakete zur Haftraumausstattung empfangen. Sie können Ihre Pakete per Post zusenden oder persönlich abgeben.

Letzte Aktualisierung: 10.04.2015

Im schleswig-holsteinischen Jugendvollzug sind Pakete mit Nahrungs- oder Genussmitteln nicht zulässig.

Gefangene dürfen aber Pakete zur Haftraumausstattung erhalten (z.B. TV, Radio, Tischdecken, Bücher, CDs). Diese Pakete werden als Sonderpakte deklariert.
Um ein Paket abzugeben/zuzusenden, benötigen Sie eine Sonderpaketmarke, die vom Gefangenen im Vorwege beantragt werden muss.

Die Pakete sind verschlossen abzugeben/zuzusenden und die Paketmarke ist oben sichtbar aufzukleben. Sie werden im Beisein des Empfängers durchgesehen und danach ausgehändigt.

Bitte beachten Sie:

  • Pakete ohne Paketmarke werden nicht angenommen!
  • Elektrogeräte dürfen die Leistungsaufnahme von 1000 Watt nicht überschreiten.
  • Datenträger (z.B. CDs) dürfen nicht selbst gebrannt oder überspielbar sein.
  • DVD werden grundsätzlich in der Jugendanstalt nicht angenommen.
  • Bücher, Zeitschriften usw. dürfen keinen pornographischen oder radikalen Inhalt haben. Sie werden einbehalten, wenn Sie dem erzieherischen Gedanken des Jugendvollzuges entgegenstehen.
  • Einschränkungen für TV Geräte: Bildschirmdiagonale von max. 42 cm oder Flachbildschirm bis 22 Zoll
  • Elektrogeräte müssen auf Kosten des Gefangenen von einer Fachfirma auf unerlaubte Gegenstände durchgesehen werden.

Paketannahme

Sie können Ihre Pakete per Post zusenden, oder persönlich abgeben.
Die Annahme erfolgt montags – freitags von 07:00 – 19:00 Uhr.

Adressieren Sie Pakete bitte an:

Jugendanstalt Schleswig
Königswiller Weg 26
24837 Schleswig

Bitte geben Sie immer den Namen des Gefangenen oder die Gefangenenbuchnummer an.

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