Anhängige Verfahren
Sollten Sie Fragen zu einem beim Finanzgericht anhängigen Verfahren haben, so ist Ihre erste Ansprechpartnerin die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des zuständigen Senats. Nähere Informationen zum Aufbau des Gerichts finden Sie hier bitte hier anklicken.
Sofern das Verfahren bereits über ein Aktenzeichen verfügt, können Sie diesem den zuständigen Senat entnehmen. Seine Bezeichnung entspricht nämlich der ersten Ziffer des Aktenzeichens. So ist für ein Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 K 123/21 zum Beispiel der 1. Senat zuständig.
Die Mitarbeiterinnen der Senatsgeschäftsstellen erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:
Senat | Ansprechpartner | Telefonnummer |
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1. Senat | Frau Perera | 0431 988-3834 |
2. Senat | Frau Fink | 0431 988-3836 |
3. Senat | Frau Doose | 0431 988-3832 |
4. Senat | Frau Zabeil | 0431 988-3838 |
5. Senat | Frau Evers | 0431 988-3837 |
Sofern Sie das Aktenzeichen des Verfahrens noch nicht kennen, können Sie den zuständigen Senat anhand der Geschäftsverteilung des Gerichts ermitteln, über die Sie sich hier informieren können bitte hier anklicken.
Klage-/Antragseingang
Sollten Sie in Erfahrung bringen wollen, ob eine von Ihnen erhobene Klage oder ein von Ihnen gestellter Antrag beim Gericht eingegangen ist, so gibt darüber Frau Wagner unter Tel. 0431 988-3794 Auskunft.
Gerichtsverwaltung
In Angelegenheiten der Gerichtsverwaltung wenden Sie sich bitte an den Geschäftsleiter des Gerichts, Herrn Bott, den Sie unter Tel. 0431 988-3830 erreichen.