Mit Wirkung vom 20. März 2022 sind die bis dahin gültigen Zutrittsbeschränkungen entfallen, insbesondere gilt die sogenannte "3-G-Regelung" nicht mehr. Dementsprechend findet diesbezüglich keine Eingangskontrolle mehr statt. Die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises ist nicht mehr erforderlich, um das Gerichtsgebäude betreten zu dürfen.
Die bekannten Abstandsempfehlungen sind auf den Fluren, in den Wartezimmern und in den WC-Bereichen weiterhin zu beachten.
In Situationen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Gesichtsmaske, FFP2-Maske oder vergleichbare Maske) empfohlen.
Ob im Sitzungssaal und in den Beratungs-/Mediationszimmern Masken zu tragen sind, stimmt die zuständige Richterin bzw. der zuständige Richter mit den Beteiligten ab.
Zur Minimierung des Infektionsrisikos sind der Sitzungssaal und die Beratungs-/Mediationszimmer wie folgt ausgestattet:
Es stehen Mittel zum Desinfizieren der Hände zur Verfügung.
Auf eine regelmäßige Lüftung wird geachtet.
Virenschutzscheiben sind aufgestellt bzw. stehen bei Bedarf zur Verfügung.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Bott (Tel. 0431 988-3830) und Frau Jessen (Tel. 0431 988-3831) zur Verfügung.