Neben der Möglichkeit, eine Klage oder einen Antrag schriftlich beim Gericht einzureichen, haben Sie auch die Möglichkeit, bei der Rechtsantragstelle des Gerichts vorzusprechen und die Klage bzw. den Antrag dort mündlich zu formulieren. Frau Jessen (Zimmer 225) und Herr Bott (Zimmer 232) nehmen Ihre Klage bzw. Ihren Antrag zur Niederschrift entgegen und sind bei der Formulierung behilflich. Bitte beachten Sie, dass eine Rechtsberatung dabei nicht erfolgen darf.
Bitte bringen Sie zur Antragsaufnahme auf jeden Fall Ihren Personalausweis und - soweit vorhanden - die (Steuer-)Bescheide, die eventuell schon ergangenen Einspruchsentscheidungen sowie den letzten Schriftverkehr mit dem Finanzamt oder der Familienkasse mit.
Eine Antragsaufnahme ist möglich:
Montag - Donnerstag von 09:00 Uhr - 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie
Freitag von 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
oder nach gesonderter Vereinbarung.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, vorab mit Frau Jessen (Tel. 0431 988-3831) oder Herrn Bott (Tel. 0431 988-3830) telefonischen Kontakt aufzunehmen.