Geschäftszeiten
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht ist zu folgenden Zeiten für Besucher geöffnet:
Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Abweichungen von diesen Zeiten sind möglich, bedürfen allerdings einer vorherigen telefonischen Vereinbarung.
Für die Beschäftigten des nichtrichterlichen Dienstes gilt die gleitende Arbeitszeit. Es kann daher vorkommen, dass Sie die Vertreterin oder den Vertreter antreffen, falls Sie die gewünschte Ansprechpartnerin oder den gewünschten Ansprechpartner nicht erreichen. Wie bitten dafür um Verständnis.
Als Besucher betätigen Sie bitte die Türklingel im Eingangsbereich. Es wird über eine Gegensprechanlage Kontakt mit Ihnen aufgenommen und sodann weitergeholfen.
Innerhalb der genannten Geschäftszeiten können Verfahrensbeteiligte auch auf den Senatsgeschäftsstellen Akteneinsicht nehmen. Insofern wird allerdings dringend um vorherige telefonische Terminabsprache mit der jeweiligen Geschäftsstelle gebeten. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie hier bitte hier anklicken.
Die Gerichtsbibliothek steht zu den Geschäftszeiten ebenfalls für Besucher offen. Näheres zur Bibliotheksnutzung finden Sie hier bitte hier anklicken.
Schriftsätze können während der Geschäftszeiten direkt bei dem Finanzgericht abgegeben werden.
Nachtbriefkasten
Außerhalb der Öffnungszeiten können fristwahrende Schriftsätze auch über den Nachtbriefkasten eingereicht werden, der sich vor dem zur Beseleralle hin belegenen Eingang des Gerichts befindet. Durch eine Mechanik im Inneren des Briefkastens ist gewährleistet, dass bis 24:00 Uhr eines Tages eingehende Schriftsätze den Eingangsstempel des betreffenden Tages erhalten.
Seit dem 1. Februar 2015 besteht außerdem die Möglichkeit, Schriftsätze und andere Dokumente im Wege des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs an das Finanzgericht zu übermitteln. Mehr lesen