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Amtsgericht Bad Segeberg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Zuständigkeitskonzentration für vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger


Die Landesregierung hat von der Verordnungsermächtigung nach § 240 Abs. 1 FamFG Gebrauch gemacht und die vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger durch Rechtsverordnung bei einzelnen Amtsgerichten gebündelt.

Letzte Aktualisierung: 26.04.2023

Ein grüner Taschenrechner liegt auf einem Notizblock.

Mit Landesverordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung vom 04.01.2023 wurde die Zuständigkeit für vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach § 249 FamFG

  1. für den Bezirk des Landgerichts Flensburg dem Amtsgericht Niebüll,
  2. für den Bezirk des Landgerichts Itzehoe dem Amtsgericht Meldorf,
  3. für die Bezirke der Amtsgerichte Kiel und Lübeck dem Amtsgericht Lübeck sowie
  4. für die Bezirke der anderen Amtsgerichte in den Bezirken der Landgerichte Kiel und Lübeck dem Amtsgericht Ratzeburg

zugewiesen. Die Verordnung ist am 01.04.2023 in Kraft getreten.

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