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Amtsgericht Bad Segeberg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Grundsteuerreform


Kein Grundbuchauszug erforderlich

Letzte Aktualisierung: 25.04.2023

Ein Architekt deutet mit einem gerollten Plan auf ein unfertiges Reihenhaus

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben vom Finanzamt die Aufforderung erhalten, Angaben zu ihrem Grundbesitz wie z.B. Lage, Flurstücksnummern, Größe der Flurstücke u.ä. zu machen. Diese Angaben benötigt das Finanzamt zur Durchführung der Grundsteuerreform.

Ein Grundbuchauszug ist hierzu nicht erforderlich. Alle grundstücksbezogenen Angaben können dem eigens eingerichteten Grundsteuerportal entnommen werden, über das die Grundstücksdaten, die für die Grundsteuerreform erforderlich sind, kostenlos abgerufen werden können. Das Grundsteuerportal finden Sie auf der Themenseite des Landes Schleswig-Holstein.

Lediglich die Wohnfläche muss selbständig ermittelt werden. Diese ist weder dem Grundsteuerportal noch einem Grundbuchauszug zu entnehmen.

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