Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt. Alle Versteigerungstermine können von jedermann – ob als Interessent oder als Zuschauer – besucht werden. Bietinteressenten wird empfohlen, vorab andere Versteigerungstermine zu besuchen, um vor Ersteigerung des Wunschobjekts eine ungefähre Vorstellung davon zu bekommen, wie ein solcher Termin abläuft bzw. ablaufen kann.
Eine Besichtigung der zu versteigernden Objekte ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Eigentümer möglich. Besichtigungstermine werden vom Amtsgericht weder durchgeführt noch organisiert oder vermittelt.
Weitere Informationen – auch zu Veröffentlichungen zu Zwangsversteigerungsverfahren – erhalten Sie unter www.zvg-portal.de sowie www.zvg.com.