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Amtsgericht Schleswig : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urkundssachen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Urkundssachen.

Letzte Aktualisierung: 29.11.2021

Zuständigkeit auf einen Blick

Für die amtsgerichtliche Zuständigkeit kann es auf den Wohnsitz der Schuldnerin bzw. des Schuldners ankommen oder auf den notariellen Amtssitz. Für die Erteilungen von Vollstreckungsklauseln zu den notariellen Urkunden ist beispielsweise das Amtsgericht nach dem letzten Amtssitz der Notarin bzw. des Notars zuständig, soweit diese bis 31.12.2021 aus dem Amt ausgeschieden sind. Für später aus dem Amt ausgeschiedene Notarinnen und Notare ist die Notarkammer zuständig.

Urkundssachen spezifisch

Kontaktinformationen auf einen Blick

Informationen zur allgemeinen Erreichbarkeit des Gerichts finden Sie hier.

Urkundssachen

Allgemeine Informationen zu Urkundssachen

Unter den Begriff Urkundssachen fallen z.B. folgende Aufgaben:

  • Erteilung von Ausfertigungen oder Abschriften zu den notariellen Urkunden, die sich in Verwahrung des Amtsgerichts befinden
  • Erteilungen von Vollstreckungsklauseln zu den notariellen Urkunden, die sich in Verwahrung des Amtsgerichts befinden
  • Anordnung der öffentlichen Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke

Zu den Urkundssachen zählen auch die sonstigen Beurkundungen vor Gericht, z.B. Erbausschlagungserklärungen, Erbscheinsanträge. Diese Beurkundungen werden allerdings in den Nachlassakten und somit in der Nachlassabteilung verwahrt.

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