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Amtsgericht Schleswig : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Mediation


Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Mediation bei der Güterichterin bzw. bei dem Güterichter.

Letzte Aktualisierung: 29.11.2021

Zuständigkeit auf einen Blick

Die Mediation kann bei dem Gericht durchgeführt werden, vor dem der jeweils zugrundeliegende Rechtsstreit geführt wird.

Mediation spezifisch

Kontaktinformationen auf einen Blick

Informationen zur allgemeinen Erreichbarkeit des Gerichts finden Sie hier.

Mediation

Allgemeine Information zur Mediation

Die Mediation bei der Güterichterin bzw. dem Güterichter ist ein Verfahren, in dem die Parteien eines bereits anhängigen Rechtsstreits mit Unterstützung der richterlichen Mediation ihren Konflikt selbstständig lösen. Güterichterinnen und Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Als Güterichterinnen und Güterichter sind am Amtsgericht Richterinnen und Richter tätig, die als Mediatoren speziell ausgebildet sind. Die Mediation bei der Güterichterin bzw. dem Güterichter kann für die Streitparteien im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein.


Insbesondere kommen folgende Vorteile in Betracht:

  • Konflikte werden gemeinsam gelöst
  • eine rasche endgültige Streitbeilegung in nur einer Instanz ist möglich
  • Beziehungen können für die Zukunft neu geordnet werden
  • alle Interessen können einbezogen werden
  • die Mediation ist nicht öffentlich und nach Vereinbarung vertraulich

Das Gericht, die Beteiligten und deren Bevollmächtigte können eine Mediation bei der Güterichterin bzw. dem Güterichter vorschlagen. Alle müssen einverstanden sein.

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