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Amtsgericht Rendsburg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Erreichbarkeit

Letzte Aktualisierung: 28.02.2022

Anschrift des Amtsgerichts Rendsburg

Das Amtsgericht Rendsburg ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:

Königstraße 17
24768 Rendsburg

Hinweis zur Barrierefreiheit: Die Abteilungen des Amtsgerichts Rendsburg sind über einen Fahrstuhl erreichbar. Sollten Sie diesen benötigen, nutzen Sie bitte den Personaleingang hinter dem Gebäude.

Telefon, Fax und E-Mail

Telefon: 04331 139-0
Fax: 04331 139-200
E-Mail: verwaltung@ag-rendsburg.landsh.de

Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden.

Besondere elektronische Postfächer

Besondere elektronische Postfächer stellen einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne der Prozessordnung dar. Kommunizieren Sie verschlüsselt mit den Gerichten über:

  1. Die Browseranwendung "Mein Justizpostfach". Diese steht hier zur kostenlosen Nutzung für Sie bereit. Die wichtigsten Schritte für die Einrichtung und Nutzung dieses Postfachs hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
  2. Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des eBO eine kostenpflichtige Software voraussetzt. Weitere Informationen zum eBO finden sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen nach § 173 Abs. 4 S. 1 ZPO dem elektronischen Empfang von Dokumenten für jedes Verfahren gesondert zustimmen müssen.

Sprech- und Öffnungszeiten

Sprechzeiten allgemein:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr und am Nachmittag bis 16:00 Uhr, möglichst nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Abweichende Sprechzeiten der jeweiligen Abteilungen:

Es gibt in den Abteilungen abweichende Sprechzeiten. Sie erfahren diese bei den Informationen über die jeweilige Abteilung unter dem Menüpunkt Aufgaben des Gerichts.

Nachtbriefkasten

Im Nachtbriefkasten können Fristsachen noch am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Ergänzende Informationen

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