Urteil: Gefährliche Körperverletzung auf Bullifestival
Auf dem Bullifestival auf Fehmarn vor zwei Jahren soll eine Frau sexuell belästigt und verletzt worden sein. Das Amtsgericht Oldenburg i.H. hat einen Mann jetzt zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung und der Zahlung von 8.000 € Schmerzensgeld verurteilt.
Auf dem Bullifestival auf Fehmarn fasst ein Mann aus einer Männergruppe einer Frau ans Gesäß, woraufhin diese ihn zur Rede stellt. Der damalige Lebensgefährte der Frau soll hinzugekommen sein und daraufhin ein anderer Mann einen Bierkrug geworfen haben, der die Frau am Kopf getroffen und verletzt haben soll. Der erste Mann wurde wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 900 € verurteilt, gegen den zweiten Mann wurde nun vor dem Amtsgericht Oldenburg i.H. der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung verhandelt. Der Mann verteidigte sich zunächst damit, er habe in der Rangelei ein Bierglas fallen lassen.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Gericht glaubte dem Mann nicht und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 € an die Frau zahlen. Nach Vernehmung mehrerer Zeugen war das Gericht überzeugt, dass der Mann einen Bierkrug warf und dabei die Frau oder ihren damaligen Lebensgefährten treffen wollte. Die Frau habe eine Narbe mit Taubheitsgefühlen davongetragen.
Wieso Schmerzensgeld durch Strafgericht?
Schmerzensgeld kann man regelmäßig nur vor den Zivilgerichten geltend machen. Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren kann ein Geschädigter als Nebenkläger im sogenannten Adhäsionsverfahren auch Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. Dies dient der Prozessökonomie und soll weitere Prozesse mit identischem Sachverhalt vermeiden.
Das Urteil vom 10.4.2024 (Aktenzeichen: 73 Ds 772 Js 41503/23) ist nicht rechtskräftig.
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