Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das Kontaktformular des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer und De-Mail mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via Kontaktformular an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das Kontaktformular aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via Kontaktformular an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.
Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das Kontaktformular per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.