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Amtsgericht Niebüll : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Erreichbarkeit

Letzte Aktualisierung: 17.12.2024

Kontaktionformationen des Amtsgerichts Niebüll

Anschrift

Das Amtsgericht Niebüll ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:

Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll

Sprech- und Öffnungszeiten

Öffnungszeiten allgemein:

Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Abweichende Sprechzeiten der jeweiligen Abteilungen:

Mittwochs keine Sprechzeiten in Nachlassangelegenheiten.

Sofern es je nach Abteilung abweichende Sprechzeiten gibt, erfahren Sie diese bei den Informationen über die jeweilige Abteilung unter dem Menüpunkt Aufgaben des Gerichts.

Telefon und Fax

Telefon: 04661 609-0
Telefax: 04661 609-251

E-Mail

Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das E-Mail-Postfach des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.

Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via E-Mail an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das E-Mail-Postfach aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via E-Mail an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.

Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das E-Mail-Postfach per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.

Nur für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:

verwaltung@ag-niebuell.landsh.de

Besondere elektronische Postfächer

Besondere elektronische Postfächer stellen einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne der Prozessordnung dar. Kommunizieren Sie verschlüsselt mit den Gerichten über:

  1. Die Browseranwendung "Mein Justizpostfach". Diese steht hier zur kostenlosen Nutzung für Sie bereit. Die wichtigsten Schritte für die Einrichtung und Nutzung dieses Postfachs hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
  2. Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des eBO eine kostenpflichtige Software voraussetzt. Weitere Informationen zum eBO finden sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen nach § 173 Abs. 4 S. 1 ZPO dem elektronischen Empfang von Dokumenten für jedes Verfahren gesondert zustimmen müssen.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Empfehlungen für die Kommunikation mit E-Akten-Gerichten

Verfahrensakten werden in Schleswig-Holstein zunehmend als E-Akte geführt. Ab Ende 2024 betrifft dies für die Amts- und Landgerichte alle Verfahren mit Ausnahme der Straf- und Bußgeldverfahren, der Verfahren über den Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen in der Forderungsvollstreckung, die Insolvenztabellen in insolvenzgerichtlichen Verfahren, Nachlasssachen, die Verfahren vor dem Richterdienstgericht und Verfahren in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.

Anwälte und Anwältinnen können dabei helfen, eine schnelle und reibungslose Übernahme ihrer Schriftsätze in die E-Akte zu gewährleisten, Dies beginnt mit der Aufteilung von Dokumenten und der Wahl der Dateinnamen. Die wichtigsten Schritte hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.

Online-Terminbuchung

Für einzelne Dienstleistungen können Sie Termine hier online buchen.

Kontaktformular

Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das Kontaktformular des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer und De-Mail mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.

Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via Kontaktformular an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das Kontaktformular aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via Kontaktformular an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.

Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das Kontaktformular per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.

Das Kontaktformular finden Sie hier.

Nachtbriefkasten

Am Haupteingang des Gerichtsgebäudes befindet sich der Nachtbriefkasten. Fristsachen können noch am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Schriftstücke in Grundbuchsachen, Schriftstücke mit Abdrucken von Kostenstemplern sowie Wertgegenstände sollten dort nicht eingeworfen, sondern in der Geschäftsstelle abgegeben werden.

Informationen zum Bereitschaftsdienst

Für die Amtsgerichtsbezirke Husum und Niebüll besteht ein gemeinsamer Bereitschaftsdienst. Das jeweils diensthabende Gericht sowie Einzelheiten des Zugangs erfahren Sie über die Polizeileitstelle Harrislee.

Während der Bereitschaftsdienstzeiten wird der Posteingang, unabhängig von der Einreichungsart, nicht überwacht; eilbedürfte Anträge sind daher über die Polizeileitstelle Harrislee dem Bereitschaftsdienstgericht anzukündigen.

Rufnummer der Polizeileitstelle Harrislee: 0461 999-30230

Ergänzende Informationen

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