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Amtsgericht Neumünster : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Besuch von Gerichtsverhandlungen

Letzte Aktualisierung: 13.07.2022

Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an Gerichtsverhandlungen

Beim Amtsgericht Neumünster finden mündliche Verhandlungen vor allem im Straf-, Zivil- und Familienbereich statt.

Einige Gerichtsverhandlungen können Sie nicht besuchen, weil diese nicht öffentlich sind. Zum Beispiel Verhandlungen über Ehescheidungen, in Vormundschaftssachen sowie in Strafsachen gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre).

Andere Gerichtsverhandlungen, zum Beispiel Zivilprozesse, sind für Besuche oft wenig informativ, weil meist ein schriftliches Verfahren vorausgegangen ist und die Einführung in den Sach- und Streitstand durch das Gericht nicht den gesamten Sachverhalt wiedergeben kann. Häufig werden in der Verhandlung auch lediglich Anträge gestellt.

Informativ und lehrreich sind Besuche erfahrungsgemäß in Strafsachen gegen Erwachsene, die beim Strafrichter oder vor dem Schöffengericht verhandelt werden.

Die Verhandlungen beginnen in der Regel um 09:00 Uhr und enden zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr. Von Montag bis Freitag finden regelmäßig mehrere Sitzungen parallel statt.

Planung eines Schulklassen-/Gruppenbesuchs

Bei der Planung eines Besuchstermins bitten wir Sie wie folgt vorzugehen:

  • Zunächst entscheiden Sie sich für einen oder zwei Wochentage, an denen Sie eine Gerichtsverhandlung besuchen wollen.
  • Sie können sich sodann im Amtsgericht bei Frau Frenz, Tel.-Nr. 04321 940-233, nach Verhandlungsterminen erkundigen und eine Sitzung zuweisen lassen. Notieren Sie sich, wann genau die Sitzung beginnt und in welchem Saal diese stattfinden soll.
  • Kommen Sie bitte rechtzeitig, etwa 15 bis 30 Minuten (abhängig von der Größe der Gruppe) vor Verhandlungsbeginn, ins Gericht, da Sie noch die Sicherheitskontrolle passieren müssen. Wenn es zu vermeiden ist, nehmen Sie bitte größere Taschen nicht mit zu Ihrem Gerichtsbesuch.
  • Rufen Sie bitte 2 Tage vor dem Terminstag noch einmal bei Frau Frenz an und vergewissern Sie sich, ob der Termin tatsächlich stattfindet.
  • Es bietet sich an, Ihre Gruppe auf den Besuch vorzubereiten, indem Sie sie über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung und über einige Grundsätze des Strafrechts informieren.

Verhalten während des Gerichtsbesuchs

Sie werden gebeten, mit Ihrer Gruppe rechtzeitig, das heißt etwa 30 Minuten vor Sitzungsbeginn einzutreffen. Da jeder Besucher des Gerichts dazu verpflichtet ist, die Sicherheitsschleuse zu passieren, sind längere Wartezeiten im Eingangsbereich möglich.

Es sollte vermieden werden, den Sitzungssaal während der laufenden Sitzung zu betreten oder zu verlassen (zum Beispiel für eine Pause). Bedenken Sie bitte, dass die Verhandlung dadurch empfindlich gestört wird.

Die Gruppe sollte stets gemeinsam und nur zu Beginn einer Sache (nach Aufruf) den Saal betreten und nach Beendigung einer Sache (Urteilsbegründung) wieder verlassen.

Sobald der Richter oder die Richterin und gegebenenfalls die Schöffen den Gerichtssaal betreten, haben Sie mit allen übrigen Anwesenden aufzustehen. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Verfahrensbeteiligter vereidigt wird und bei der Urteilsverkündung.

Sie werden gebeten, jede Störung während der Verhandlung durch Unterhaltungen und ähnliches, insbesondere Beifalls- oder Unmutskundgebungen, zu unterlassen. Die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet (§ 169 GVG).

Es ist untersagt, im Sitzungssaal zu rauchen oder Speisen und Getränke zu sich zu nehmen. Den Anweisungen der oder des Vorsitzenden ist Folge zu leisten.

Achten Sie bitte selbst auf Ihre Garderobe.

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