Anschrift des Amtsgerichts Neumünster
Das Amtsgericht Neumünster ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
Der Haupteingang befindet sich in der Gerichtsstraße. Der Eingang in der Boostedter Straße ist für die Öffentlichkeit geschlossen.
Telefon, Fax und E-Mail
Telefon: 04321 940-0
Fax: 04321 940-299
E-Mail: verwaltung@ag-neumuenster.landsh.de
Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden.
Besondere elektronische Postfächer
Besondere elektronische Postfächer stellen einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne der Prozessordnung dar. Kommunizieren Sie verschlüsselt mit den Gerichten über:
- Die Browseranwendung "Mein Justizpostfach". Diese steht hier zur kostenlosen Nutzung für Sie bereit. Die wichtigsten Schritte für die Einrichtung und Nutzung dieses Postfachs hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
- Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des eBO eine kostenpflichtige Software voraussetzt. Weitere Informationen zum eBO finden sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen nach § 173 Abs. 4 S. 1 ZPO dem elektronischen Empfang von Dokumenten für jedes Verfahren gesondert zustimmen müssen.
Sprech- und Öffnungszeiten
Sprechzeiten allgemein:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Weitere Sprechzeiten sind nach telefonischer Vereinbarung auch nachmittags möglich.
Abweichende Sprechzeiten der jeweiligen Abteilungen:
In der Nachlassabteilung finden mittwochs keine Sprechzeiten statt.
Öffnungszeiten des Gerichtsgebäudes:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten befindet sich links neben dem alten Eingang in der Boostedter Straße 26.
Fristsachen können noch am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
Wichtig: Ganze Akten, Schriftstücke in Grundbuchsachen, Schriftstücke mit Kostenmarken oder mit Abdrucken von Kostenstemplern sowie Wertgegenstände sollten dort nicht eingeworfen, sondern in der Geschäftsstelle abgegeben werden.