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Amtsgericht Meldorf
: Thema: Gerichte & Justizbehörden

Besuch von Gerichtsverhandlungen

Letzte Aktualisierung: 01.03.2022

Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an Gerichtsverhandlungen

Beim Amtsgericht gibt es verschiedene Abteilungen. Hierzu zählen unter anderem Erwachsenenstrafabteilungen, Jugendstrafabteilungen, Zivilgerichtsabteilungen, Familiengerichtsabteilungen und Vormundschaftsabteilungen. Daneben gibt es unter anderem die Nachlass- und Grundbuchabteilungen.

Einige Gerichtsverhandlungen dürfen Sie nicht besuchen, weil diese nicht öffentlich sind. Hierzu zählen mitunter Verhandlungen über Ehescheidungen, in Vormundschaftssachen sowie in Strafsachen gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre). Andere Gerichtsverhandlungen, zum Beispiel Zivilprozesse, sind für Besucher wenig informativ, weil meist ein schriftliches Verfahren vorausgegangen ist und die Einführung in den Sach- und Streitstand durch das Gericht nicht den gesamten Sachverhalt wiedergeben kann. Häufig werden in der Verhandlung lediglich Anträge gestellt.

Informativ und lehrreich sind Besuche erfahrungsgemäß in Strafsachen gegen erwachsene Angeklagte, die bei Einzelrichterinnen und Einzelrichtern oder vor dem Schöffengericht verhandelt werden. Die Sitzungstage beginnen in der Regel zwischen 8:30 und 10:00 Uhr und enden zwischen 14:00 und 16:00 Uhr. Von Montag bis Freitag finden regelmäßig mehrere gleichartige Sitzungen statt.

Da zwischen den einzelnen Verhandlungen Pausen entstehen (zum Beispiel weil eine Angeklagte oder ein Angeklagter nicht erschienen ist), empfiehlt es sich, "Hilfsplanungen" vornehmen.

Planung von Schulklassen- / Gruppenbesuchen

Bei der Planung eines Besuchstermins sollten Sie wie folgt vorgehen:

Zunächst entscheiden Sie sich für einen Wochentag, an dem Sie eine Gerichtsverhandlung besuchen wollen. Sie können sich sodann beim Amtsgericht nach Verhandlungsterminen erkundigen und eine Sitzung zuweisen lassen. Fragen Sie dabei nach einer für einen Gruppenbesuch geeigneten Sitzung. Notieren Sie sich, wann genau die Sitzung beginnt und ob es sich um eine Sitzung einer Einzelrichterin bzw. eines Einzelrichters oder des Schöffengerichts handelt.

Lassen Sie sich dann die Durchwahl der zugehörigen Geschäftsstelle nennen und bitten Sie diese, Ihre Gruppe vorzumerken und die Richterin bzw. den Richter zu informieren. Kommen Sie bitte rechtzeitig, etwa 20 Minuten vor Verhandlungsbeginn, ins Gericht, da Sie noch die SicherheitEingangskontrolle passieren müssen. Wenn es zu vermeiden ist, nehmen Sie bitte größere Taschen nicht mit zu Ihrem Gerichtsbesuch.

Zudem empfiehlt es sich, zwei Tage vor dem Terminstag noch einmal bei der Geschäftsstelle anzurufen und sich zu vergewissern, ob der Termin tatsächlich stattfindet. Es bietet sich an, Ihre Gruppe auf den Besuch vorzubereiten, indem Sie sie über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung und über einige Grundsätze des Strafrechts informieren.

Verhalten während des Gerichtsbesuchs

Es sollte vermieden werden, den Sitzungssaal während einer laufenden Sitzung zu betreten oder zu verlassen (zum Beispiel für eine Pause). Bedenken Sie bitte, dass die Verhandlung dadurch empfindlich gestört wird. Die Gruppe sollte stets gemeinsam und nur zu Beginn einer Sache (nach Aufruf) den Saal betreten und nach Beendigung einer Sache (z.B. Urteilsbegründung) wieder verlassen.

Sobald die Richterin bzw. der Richter – und gegebenenfalls die Schöffen – den Gerichtssaal betreten, haben Sie mit allen übrigen Anwesenden aufzustehen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Verfahrensbeteiligte vereidigt werden, oder bei der Urteilsverkündung.

Sie werden gebeten, jede Störung während der Verhandlung durch Unterhaltungen und ähnliches, insbesondere Beifalls- oder Unmutskundgebungen, zu unterlassen. Es ist untersagt, im Sitzungssaal zu rauchen oder Speisen und Getränke zu sich zu nehmen. Den Anweisungen der oder des Vorsitzenden ist Folge zu leisten. Achten Sie bitte selbst auf Ihre Garderobe.

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