Unterstützungsfonds für Betroffene von Leid und Unrecht in Schleswig-Holstein
Informationen zum Unterstützungsfonds Schleswig-Holstein für Betroffene, die als Minderjährige Leid und Unrecht in Psychiatrien, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der stationären Kinder- und Jugendhilfe erfahren haben
Letzte Aktualisierung: 25.04.2023
Nach Ablauf der Bundesstiftungen für Heimkinder und der Stiftung Anerkennung und Hilfe hat Schleswig-Holstein als einziges Bundesland den Unterstützungsfonds Schleswig-Holstein neu eingerichtet.
Der Unterstützungsfonds Schleswig-Holstein ist für Betroffene, die in der Zeit zwischen dem 23.05.1949 bis zum 31.12.1975 als Minderjährige Leid und Unrecht in Psychiatrien, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der stationären Kinder- und Jugendhilfe erfahren haben und noch heute an den Folgewirkungen leiden. Die Anmeldung und das weitere Antragsverfahren sind niedrigschwellig und werden durch die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle unterstützt.
Eine Anerkennung des erfahrenen Leid und Unrechts erfolgt in einem Beratungsgespräch. Betroffene erhalten einmalige finanzielle Anerkennungsleistungen sowie ggf. einmalige Rentenersatzleistungen. Es handelt sich hier um ein Schonvermögen. Es wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und ist steuer- und pfändungsfrei.
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