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Amtsgericht Flensburg : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Erreichbarkeit



Letzte Aktualisierung: 28.02.2022

Anschrift des Amtsgerichts Flensburg

Das Amtsgericht Flensburg ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:

Südergraben 22
24937 Flensburg

Telefon, Fax und E-Mail

Telefon: 0461 89-0
Telefax: 0461 89-434
E-Mail: verwaltung@ag-flensburg.landsh.de

Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden.

Besondere elektronische Postfächer

Besondere elektronische Postfächer stellen einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne der Prozessordnung dar. Kommunizieren Sie verschlüsselt mit den Gerichten über:

  1. Die Browseranwendung "Mein Justizpostfach". Diese steht hier zur kostenlosen Nutzung für Sie bereit. Die wichtigsten Schritte für die Einrichtung und Nutzung dieses Postfachs hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
  2. Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des eBO eine kostenpflichtige Software voraussetzt. Weitere Informationen zum eBO finden sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen nach § 173 Abs. 4 S. 1 ZPO dem elektronischen Empfang von Dokumenten für jedes Verfahren gesondert zustimmen müssen.

Verschlüsselte Kommunikation mit dem Amtsgericht Flensburg

DE-Mail Amtsgericht Flensburg:
safe-sp1-1487592946848-016420453@egvp.de-mail.de

DE-Mail Amtsgericht Flensburg Grundbuchamt:
safe-sp1-1473847309452-016285265@egvp.de-mail.de

DE-Mail Amtsgericht Flensburg Registergericht:
safe-sp1-1449066262566-015975572@egvp.de-mail.de

Der Kommunikationsweg über einfache E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. In Rechtssachen, d.h. den Angelegenheiten, die die Zivil-, Familien-, Betreuungs,- Nachlass-, Vollstreckungs-, Register- oder Strafabteilung bzw. das Grundbuchamt betreffen, können Anträge und Schriftsätze rechtswirksam nur über die zulässigen Wege des elektronischen Rechtsverkehrs, per Telefax oder auf dem Postwege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Informationen zur Nutzung von DE-Mail

Sprech- und Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Gebäudes:

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr;

 

Sprechzeiten allgemein:

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten nach gesonderter Terminvereinbarung.

Abweichende Sprechzeiten der jeweiligen Abteilungen:

Sofern es je nach Abteilung abweichende Sprechzeiten gibt, erfahren Sie diese bei den Informationen über die jeweilige Abteilung unter dem Menüpunkt Aufgaben des Gerichts.

Mittwochs keine Sprechzeiten in Nachlass- und Beratungshilfeangelegenheiten (große Rechtsantragstelle).

Ergänzende Informationen

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