Unter den Begriff Urkundssachen fallen z.B. folgende Aufgaben:
- Erteilung von Ausfertigungen oder Abschriften zu den notariellen Urkunden, die sich in Verwahrung des Amtsgerichts befinden
- Erteilungen von Vollstreckungsklauseln zu den notariellen Urkunden, die sich in Verwahrung des Amtsgerichts befinden
- Anordnung der öffentlichen Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke
Zu den Urkundssachen zählen auch die sonstigen Beurkundungen vor Gericht, z.B. Erbausschlagungserklärungen, Erbscheinsanträge. Diese Beurkundungen werden allerdings in den Nachlassakten und somit in der Nachlassabteilung verwahrt.