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Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt : Thema: Ministerien & Behörden

Aufgaben der Abschiebungshafteinrichtung


Sicherung der Abschiebung.

Letzte Aktualisierung: 29.02.2024

Die Zuständigkeit

Die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt ist zuständig für die Betreuung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern (Untergebrachte) zur Sicherung der Abschiebung.

Die Aufnahme eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers setzt eine richterliche Anordnung der Abschiebungshaft und ein Aufnahmeersuchen der zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle (§3 AHaftVollzG SH) voraus.

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