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Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt : Thema: Ministerien & Behörden

Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt


Die Abschiebungshafteinrichtung ist ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft zuständig.

Letzte Aktualisierung: 05.03.2024

Die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt

Die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt wurde am 16.08.2021 in Betrieb genommen und ist ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft, d.h. für die Betreuung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern (Untergebrachte) zur Sicherung der Durchführung der Abschiebung zuständig.

Derzeit können bis zu 42 männliche Erwachsene untergebracht werden.

Die Einrichtung wird seitens des Landes Schleswig-Holstein betrieben und von den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam genutzt.

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