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Thema : Zeugeninformationen

Psychosoziale Prozessbegleitung

Was ist eine psychosoziale Prozessbegleitung? Warum kann eine solche Unterstützung sinnvoll sein?

Letzte Aktualisierung: 15.08.2023

Die psychosoziale Prozessbegleitung stellt letztlich eine besonders intensive Form der Zeugenbegleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung dar.

Ein Strafverfahren und eine Aussage in einer Gerichtsverhandlung sind für die meisten Menschen, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, eine sehr ungewöhnliche Situation, die häufig mit Ängsten und Befürchtungen verbunden ist. Hinzu kommt die Belastung, das Erlebte noch einmal vor fremden Menschen schildern zu müssen. In einer solchen Situation kann die psychosoziale Prozessbegleitung für besonders schutzbedürftige Betroffene eine wertvolle Unterstützung sein. Die psychosoziale Prozessbegleitung stellt letztlich eine besonders intensive Form der Zeugenbegleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung dar. Dadurch können Ängste reduziert, negative Folgen vermieden, weiterführende Hilfs- und Beratungsangebote vermittelt und ein besseres Verständnis über den Ablauf eines Strafverfahrens gefördert werden.

Wer kann eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen?

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Angebot für besonders schutzbedürftige Betroffene. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere in den nachfolgenden Fällen eine besondere Schutzbedürftigkeit der oder des Betroffenen vorliegen kann:

  • Kinder und Jugendliche
  • Personen mit einer Behinderung
  • Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung
  • Betroffene von Sexualstraftaten
  • Betroffene von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie z. B. bei häuslicher Gewalt oder Stalking)
  • Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität
  • Betroffene von Menschenhandel.

Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung richtet sich auch an Angehörige, sofern sie besonders schutzbedürftig sind.

Was bedeutet eine Unterstützung im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung konkret?

Eine Prozessbegleitung kann schon die Begleitung zur Polizei zwecks Erstattung der Strafanzeige bedeuten, jedenfalls aber die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, eine unterstützende Begleitung während der Verhandlung und Vernehmung sowie eine Nachbesprechung und bei Bedarf die Vermittlung weiterführender Hilfen. Die Intensität der Unterstützung hängt ganz von Ihren Bedürfnissen ab. Grundsätzlich ist eine Prozessbegleitung auch neben einer anwaltlichen Vertretung sinnvoll, da sie Unterstützung im psychosozialen und nicht im rechtlichen Sinne bietet.

Konkret kann eine Unterstützung Folgendes bedeuten:

Vor der Hauptverhandlung informieren die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter Sie und/oder Ihr Kind über

  • den Verlauf eines Strafverfahrens
  • den Ablauf einer Hauptverhandlung
  • die anwesenden Personen und ihre Funktion
  • den Ablauf einer Zeugenvernehmung
  • die Rolle als Zeugin oder Zeuge
  • die Möglichkeit, sich anwaltlich vertreten zu lassen (Nebenklage)
  • mögliche Opferschutzmaßnahmen.

Die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter besprechen mit Ihnen und/oder Ihrem Kind Befürchtungen und Ängste hinsichtlich der Hauptverhandlung und überlegen gemeinsam Strategien für mögliche Stresssituationen. Es ist auch möglich, zuvor das Gericht und den Gerichtssaal anzusehen. Für die Vorbereitung ist es nicht erforderlich, mit der Begleiterin oder dem Begleiter über die Tat selbst zu sprechen.

Während der Hauptverhandlung begleiten die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter Sie oder Ihr Kind während der Wartezeiten und der Vernehmung im Gerichtsaal. Direkt nach der Vernehmung können Sie und/oder Ihr Kind mit den Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern das Erlebte besprechen.

Nach Beendigung des Verfahrens ist eine Nachbesprechung möglich, in der das Urteil und die Urteilsbegründung besprochen werden sowie ggf. weitere Hilfsangebote zur Verarbeitung der Gewalterfahrung vermittelt werden können.

Was kostet das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung? Muss ich das Angebot wahrnehmen?

Die Prozessbegleitung ist kostenlos und freiwillig und kann in jedem Verfahrensstadium in Anspruch genommen werden.

Wer macht mich auf die psychosoziale Prozessbegleitung aufmerksam? Wer ist für mich zuständig?

Wenn Sie alleine eine Strafanzeige erstattet haben, weist Sie die Kriminalpolizei auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung hin und vermittelt Sie ggf. weiter.
Auch die Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren führt, wird Sie nochmals auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung hinweisen.

Wenn Sie das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung bereits kennen, können Sie selbst aktiv werden und sich an die für Sie örtlich zuständigen Prozessbegleiterinnen oder Prozessbegleiter wenden und sich dort näher informieren. Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Internet auf dieser Seite. Weitere Informationen können Sie auch den Flyern zur psychosozialen Prozessbegleitung entnehmen, die in der Regel sowohl im Justizministerium in Kiel als auch bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhältlich sind.

Wer bietet eine psychosoziale Prozessbegleitung an?

Die psychosoziale Prozessbegleitung wird von sehr erfahrenen und hoch qualifizierten Kräften durchgeführt, die unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen sind:

Landgerichtsbezirk Flensburg

WAGEMUT
pro familia Beratungsstelle gegen
sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen
Marienstraße 29-31, Eingang Lilienstraße
24937 Flensburg
Telefon: 0461 / 90 92 6 30
E-Mail: prozessbegleitung.flensburg@profamilia.de
Homepage: www.wagemut.de

Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im gesamten Landgerichtsbezirk  

Landgerichtsbezirk Itzehoe

Verein für Jugendhilfe und Soziales Pinneberg e.V.
Bauerweg 34
25335 Elmshorn
Telefon: 04121 / 87 13 2 und 0152 / 091 068 04
E-Mail: prozessbegleitung@ju-pi.de
Homepage: www.ju-pi.de

Diakonisches Werk Husum
Kinderschutz-Zentrum Westküste
Theodor-Storm-Straße 7
25813 Husum
Telefon: 04841 / 69 14 50
E-Mail: kinderschutz@dw-husum.de
Homepage: www.dw-husum.de

Landgerichtsbezirk Kiel

Frauenberatungs- und Fachstelle bei sexueller Gewalt
Dänische Straße 3-5
24103 Kiel
Telefon: 0431 / 911 44
E-Mail: info@frauennotruf-kiel.de
Homepage: www.frauennotruf-kiel.de

Landgerichtsbezirk Lübeck

Frauen*notruf Lübeck
Musterbahn 3
23552 Lübeck
Telefon.: 0451 / 70 46 40
E-Mail: kontakt@frauennotruf-luebeck.de
Homepage: www.frauennotruf-luebeck.de
Für Frauen* und Mädchen* ab 14 Jahren

Kinderschutz-Zentrum Lübeck
An der Untertrave 78
23552 Lübeck
Telefon: 0451 / 788 81
E-Mail: kinderschutz-zentrum-luebeck@awo-sh.de
Homepage: www.kinderschutz-zentrum-luebeck.de

Für Mädchen bis 16 Jahre und Jungen jeden Alters sowie für Männer

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