Angesichts der bestehenden Nachfrage der Kommunen wird der Antragszeitraum der Richtlinie über die Herrichtung von Wohnraum und Unterkünften für Geflüchtete (Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 20. Juni 2022, zuletzt geändert am 18. Juli 2024) verlängert. Bewilligungen sind nur möglich, wenn der Antrag vollständig bis zum 30. September 2024 bei der IB.SH eingegangen ist. Die Maßnahmen sind grundsätzlich bis spätestens 1. Dezember 2024 umzusetzen.
Richtlinie über die Herrichtung von Wohnraum und Unterkünften für Geflüchtete (PDF, 109KB, Datei ist barrierefrei)