1. Bearbeitungsgebietsverband
Gewässer- und Landschaftsverband Schlei
Vorsteher:
Herr Peter Nissen
2. Geschäftsstelle
Geschäftsführung Arbeitsgruppe Wasserrahmenrichtlinie
Dr. H.H. Hennings
Ingenieurbüro soil_AQUA
Bremholm 13
24996 Sterup
Tel: 04637-96 33-22
Fax: 04637-96 33-11
Mail:
hennings@soilAQUA.de
3. Karte des Bearbeitungsgebietes
Bearbeitungsgebiet Nr. 24
(PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)
4. Kurzbeschreibung
Das Bearbeitungsgebiet Schlei (BG 24) liegt im nord-östlichen Schleswig-Holstein innerhalb der Landschaftsteile Angeln, Schwansen und dem östlichen Teil der Geest. Es ist hydrologisch definiert über das Einzugsgebiet der Schlei. Das Bearbeitungsgebiet Schlei umfasst eine Fläche von etwa 63.000 ha.
Das Bearbeitungsgebiet erstreckt sich über die Flächen von zwei Städten und 18 Wasser- und Bodenverbänden. Zwei Wasser- und Bodenverbände (Oehe Maasholm und Schleibek-Olpenitz) entwässern sowohl in die Schlei als auch in die Ostsee und gehören damit sowohl zum BG 24 als zum BG 23 bzw. 25.
Die folgenden Wasser- und Bodenverbände und Städte sind Mitglied im BG 24:
Wasser- und Bodenverband Boren | 2.738 ha |
Wasser- und Bodenverband Bornbek-Bienebek | 2.604 ha |
Wasser- und Bodenverband Buckhagen | 1.059 ha |
Wasser- und Bodenverband Dannewerk | 584 ha |
Wasser- und Bodenverband der Angelner Auen | 24.287 ha |
Wasser- und Bodenverband Füsing-Geel-Brodersby | 1.490 ha |
Wasser- und Bodenverband Grimsau | 3.700 ha |
Wasser- und Bodenverband Grödersby | 1.263 ha |
Wasser- und Bodenverband Haddeby | 4.406 ha |
Wasser- und Bodenverband Hüttener Au | 3.362 ha |
Wasser- und Bodenverband Koseler Au | 5.656 ha |
Wasser- und Bodenverband Norby-Bohnert | 1.411 ha |
Wasser- und Bodenverband Nübel | 1.760 ha |
Wasser- und Bodenverband Oehe-Maasholm | 1.037 ha |
Wasser- und Bodenverband Osterbek | 2.943 ha |
Wasser- und Bodenverband Schleibek-Olpenitz | 1.526 ha |
Wasser- und Bodenverband Ulsnis-Steinfeld | 1.729 ha |
Wasser- und Bodenverband Winnemark-Kopperby | 1.176 ha |
Stadt Kappeln | 605 ha |
Stadt Schleswig | |
Die 18 Wasser- und Bodenverbände sowie die zwei Städte haben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie den Gewässer- und Landschaftsverband Schlei gegründet.
4.1.1 Gewässernetz
Das Gesamtgewässernetz des Bearbeitungsgebietsverbandes 24 hat eine Länge von etwa 1.390 km. Davon sind etwa 550 km offene Gewässer und 840 km Rohrleitung.
Die zum reduzierten Gewässernetz gehörenden Gewässer sind
- Grimsau
- Borener Au
- Loiter Au, Wellspanger Au, Langsee, Königsdamm, Kattbek, Ekeberger Au, Dingwatter Au, Flarup Au, Oxbek
- Mühlenbach
- Panzergraben
- Selker Mühlengraben
- Große Hüttener Au
- Osterbek
- Koseler Au mit Vorfluter Sönderby
- Krieseby Au
Alle genannten Gewässer entwässern direkt oder indirekt in die Schlei.
Die Gewässer liegen größtenteils im weichseleiszeitlich geprägten östlichen Hügelland. Daher sind diese überwiegend als kiesgeprägter Bach (Gewässertyp 16) zu klassifizieren. In den Niederungen handelt es sich um den Typ 19 (Niederungsbach). Sandgeprägte Bäche (Typ 14) kommen nur vereinzelt vor.
4.1.2 Grundwasser
Die Lage des Bearbeitungsgebietes im weichseleiszeitlich geprägten östlichen Hügelland bedingt größtenteils mächtige Deckschichten, die den Grundwasserkörper schützen. Lediglich im westlichen Teil des Bearbeitungsgebietes sind geringere Deckschichten zu finden.
4.1.3 Oberflächenwasser
Der Langsee (Angeln) ist der einzige zum reduzierten Gewässernetz zählende See im Bearbeitungsgebiet 24.
5. Bearbeitungsgebiets-Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus je einem/r Vertreter/in verschiedener Behörden und Verbände zusammen. Ergänzt wird der Kreis durch eine/n Projektberater/in aus dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) und eine/n Geschäftsführer/in der Arbeitsgruppe, welche beide nicht stimmberechtigt sind.
Die Arbeitsgruppe tagt je nach Bedarf mehrmals im Jahr und wird über die laufenden Umsetzungsschritte des LKN.SH und der Wasser- und Bodenverbände informiert. Sie berät vorrangig Vorschläge der Wasser- und Bodenverbände zur Renaturierung der Gewässer und gibt ihr Votum über die Eignung der Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und deren Realisierbarkeit ab.
Weitere Themen sind u.a.:
- Umsetzung der Hochwasserrahmenrichtlinie (HWRL)
- Umsetzung der im 3. Bewirtschaftungszeitraum (2022 – 2027) festgelegten WRRL-Maßnahmen
- Fortlaufende Bearbeitung der Maßnahmendatenbank
- Ermittlung der Zielerreichung (Gutes ökologisches Potential bzw. Guter ökologischer Zustand)
Die Arbeitsgruppe ist derzeit mit den folgenden Personen besetzt.
Mitglieder der Arbeitsgruppe
Peter Nissen | Verbandsvorsteher Gewässer- und Landschaftsverband Schlei (Vorsitz) |
Hans-Werner Berlau | Städte und Gemeinden |
z. Zt. nicht besetzt | Landesnaturschutzverband |
Peter Thiesen | Bauernverband Schleswig- Holstein e.V |
Frank Kurbjuhn | IHK |
Kilian Lauff | Fischerei |
Karl Walther | BUND |
Kerstin von Rönn | LKN.SH, Betriebsstätte Kiel |
Alexander Gassel | Wasserbehörde, Kreis SL-FL |
Hanno Baasch | Wasserbehörde, Kreis RD |
Dr. Hans Heinrich Hennings | Geschäftsführung der Arbeitsgruppe |
6. Projekte zur Renaturierung der Fließgewässer und der Reduzierung der Nährstoffeinträge im Bearbeitungsgebiet
Beispiele für Projekte
Bereits abgeschlossen:
- Naturnahe Gestaltung der Flarup-Au und des Timmerholmer Grabens (2003)
- Herstellung der Durchgängigkeit im Oberlauf der Kattbek (2004)
- Herstellung der Durchgängigkeit im Mündungsbereich der Bienebek , Stat. 0+000 bis 0+300
- Errichtung eines naturnahen Sandfanges in der Koseler Au, Stat. 2+090 bis 2+366 sowie naturnahe Umgestaltung der Koseler Au im gleichen Abschnitt (2016)
- Anlage von zwei Randstreifen an der Lindau (2017/2018)
- Anlage von Randstreifen an der Grimsau (2017-2019)
- Naturnahe Gestaltung der Böeler / Mohrkircher Au Stat. 2+231 bis 2+431 (2017)
- Naturnahe Gestaltung der Großen Hüttener Au – Förstereiweg (2017)
- Herstellung der Durchgängigkeit und naturnahe Entwicklung der Kleinen Hüttener Au, Stat. 0+000 bis 2+850 (2019)
In Bearbeitung:
- Entrohrung und naturnaher Ausbau Vorfluter 17 - Grimsau
- Herstellung der Durchgängigkeit an zwei Brücken – Kleine Hüttener Au
- Anlage von Randstreifen am Langsee und seinen Zuläufen
- Herstellung der Durchgängigkeit am Kreuzaubauwerk unter Berücksichtigung des Edelkrebsschutzes
- runderwerb (Tauschflächen) zur Anlage von Randstreifen an der Grimsau