Jährlich bis zu 80 Millionen Euro Zuführung
Mit der Errichtung zum 1. Januar 2018 wurde die bis Ende 2017 aufgebaute Versorgungsrücklage in Höhe von 641 Millionen Euro in den Versorgungsfonds überführt. Seit 2018 zahlt das Land jährlich konstante Beträge von rund 80 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt in den Fonds ein. Seit 2020 fließen monatlich jeweils 100 Euro für neueingestellte Beamt:innen ein.
Haushalt durch Entnahmen entlasten
Zur Entlastung des Landeshaushaltes besteht die Möglichkeit, dem Versorgungsfonds jährlich Mittel zu entnehmen. Damit wird der Anstieg der Versorgungsausgaben auf maximal 1,5 Prozent begrenzt. Wie die Entnahmen erfolgen, legt das Finanzministerium im Rahmen der Finanzplanung und abhängig von der Anzahl der zukünftigen Versorgungsempfänger:innen fest.
Vermögensbestand geschützt
Voraussetzung für Entnahmen aus dem Versorgungsfonds ist die Einhaltung des gesetzlich verankerten Substanzerhaltungsgebotes. Das heißt, dass der Vermögensbestand unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung bis zum Jahr 2032 nicht unter den am 1. Januar 2018 festgestellten Bestand sinken darf.