Wichtiger Hinweis für alle Vergabestellen
Meldepflichtig sind alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen (Zuschlag ab 01.10.2020) von
a) Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 VergStatVO)
b) Unterschwellenvergaben ab 25.000 EUR (§ 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 VergStatVO).
Nach der Überarbeitung der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO), die im März 2020 in Kraft getreten war, hat das BMWi die bundesweite, elektronische Vergabestatistik zum 1. Oktober 2020 eingeführt.
Erläuterung der Ziele durch den Verordnungsgeber (BMWi):
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabestatistik.html
Rechtsgrundlage:
Link zur Vergabestatistikverordnung (i.d.F. vom 25. März 2020)
Link zum Vergabestatistikportal bei DESTATIS zur Registrierung und Anmeldung:
https://erhebungsportal.estatistik.de
Kontakt-Emailadresse für Fragen zur Vergabestatistik:
vergabestatistik@destatis.de