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Thema : Verbraucherschutz

Produktbezeichnung: Belegte Brötchen, Wurst, Gewürzgurken in Scheiben, Tomatensauce, Zigeuner-Sauce, Geflügelcurrywurst, Rindercurrybockwurst, Waterkant Friesischer Hirtenkäse Naturmild, Burgerpattys, verschiedene angeschnittene Gemüsesorten (Tomaten, Paprika, Gurke) und Frittierfett

Letzte Aktualisierung: 26.02.2025

Chargen-Nr./ MHD:

keine Kennzeichnung oder Relevanz

Hersteller/ Herkunft Inverkehrbringer:

Bäckerei Divan, Mühlenstr. 3 in 25335 Elmshorn, Inhaber: Herr Cihan Yazici

Verstoß:

1. Im Rahmen der Kontrolle vom 01.10.2024 wurde festgestellt, dass die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel überschritten wurde und die Kühlkette unterbrochen wurde:

  • Belegte Brötchen bei einer nicht ausreichenden Temperatur von +17,6°C
  • Die Ränder der Wurst waren stellenweise angetrocknet
  • Burger Sauce bei Raumtemperatur
  • Gewürzgurken in Scheiben

 

2. Darüber hinaus wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden:

  • Es wurden diverse Lebensmittel in einer Kühltheke gelagert, der Innenraum der Kühleinrichtung war stellenweise mit Altschmutz verunreinigt
  • Gewürzgurken mit schimmelähnlichen schleimigen Belag
  • Diverse Lebensmittel lagerten ohne Abdeckung in der Kühlung (Waterkant Friesischer Hirtenkäse Naturmild und Burgerpattys)
  • Auf der Arbeitsfläche der Einrichtung lagerten verschieden angeschnitten Gemüsesorten (Paprika, Gurke und Tomaten) unter einem Müllsack, bei entfernen des Müllsacks war ein Befall von Fruchtfliegen auf den Produkten eindeutig zu erkennen

 

3. Weiterhin wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachhaltigen Beeinflussung ausgesetzt waren

  • das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (Merkwürdige Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch), sodass es nicht mehr zum Frittieren geeignet ist.

Rechtsgrundlage:

1. 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a LFGB i.V.m. § 13 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d, e, f oder Buchstabe g, § 14 Absatz 1 Nummer 1, 3 oder 5, Absatz 2 oder 3, § 23 Nummer 2 bis 6, § 23a Nummer 5 bis 9 oder 12, § 23b, § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 3, § 29 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 4 oder Absatz 2, § 32 Absatz 1 Nummer 8 i.V.m. § 28 Absatz 1 Nummer 2 i.V.m. § 34 Satz 1 Nummer 7 i.V.m. § 35 Nummer 1, 1a oder Nummer 5 i.V.m. § 36 Satz 1 und Satz 2 i.V.m. § 37 Absatz 1 i.V.m. § 46 Absatz 2 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 3 S. 1 LMHV

 

2. 59 Abs. 1 Nr. 9 LFGB i.V.m. § 12 i.V.m. § 60 Absatz 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. § 59 Absatz 1 Nummer 9 oder Nummer 10 oder Absatz 2 Nummer 1a Buchstabe a oder Buchstabe b LFGB

 

3. 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a LFGB i.V.m § 13 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d, e, f oder Buchstabe g i.V.m. § 14 Absatz 1 Nummer 1, 3 oder 5, Absatz 2 oder 3 i.V.m. § 23 Nummer 2 bis 6 i.V.m. § 23a Nummer 5 bis 9 oder 12 i.V.m. § 23b i.V.m. § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 3 i.V.m. § 29 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 4 oder Absatz 2 i.V.m. § 32 Absatz 1 Nummer 8 i.V.m. § 28 Absatz 1 Nummer 2 i.V.m. § 34 Satz 1 Nummer 7 i.V.m. § 35 Nummer 1, 1a oder Nummer 5 i.V.m. § 36 Satz 1 und Satz 2 i.V.m. § 37 Absatz 1 i.V.m. § 46 Absatz 2 i.V.m. § 3 S. 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. des § 60 Absatz 2 Nummer 26 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV

Maßnahmen/ Bemerkung:

Die Lebensmittel wurden unschädlich beseitigt. Zudem wurde die Reinigung der verschmutzten Gegenstände angeordnet.

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