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Thema : Verbraucherschutz

Produktbezeichnung: Fassbier, Geflügelfleisch, Sprühsahne

Letzte Aktualisierung: 06.01.2025

Chargen-Nr./ MHD:

keine Relevanz

Hersteller/ Herkunft Inverkehrbringer:

Restaurant Galerie, Holm 66, 24937 Flensburg

Verstoß:

  1. Die Zapfköpfe der Bierfässer waren mit alten, schleimigen Ablagerungen verunreinigt.

  2. In einem mit dunklen Ablagerungen verunreinigten Kunststoffbehälter wurde rohes Geflügelfleisch in direktem Kontakt mit Fleischsaft gelagert. Der Behälter wurde zusammen mit andern Behältern, in den sich Lebensmittel befanden, unabgedeckt in einer Schublade gelagert. Der Bereich unter den Schubladen war mit einer milchigen, öligen Flüssigkeit verunreinigt in der Lebensmittelreste lagen. Des Weiteren waren die Anschlagseiten des Kühltisches schimmelähnlich verunreinigt.

  3. Die Tülle der Sahnesprühdose war mit angetrockneten Sahneresten verunreinigt.

Rechtsgrundlage:

VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a

 

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Kapitel IX Nr. 3 i. V. m. § 3 Satz

Maßnahmen/ Bemerkung:

Die Zapfanlage wurde vor Inbetriebnahme gründlich gereinigt.

Die offenen Lebensmittel in der Schublade wurden unschädlich beseitigt und die Reinigung des Arbeitstisches angeordnet.

 

Im Rahmen der Nachkontrolle wurde festgestellt, dass die hygienischen Mängel abgestellt waren.

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