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Thema : Verbraucherschutz

div. Fleischstücke, Soßen, Aufläufe; Messer, Schaumkellen, Arbeitsbretter, Dosenöffner, Fleischklopfer, die Anschlagmaschine, die Flächen der Schneidemaschinen, welche mit dem Lebensmittel in Kontakt kommen u.v.m. verunreinigt abgelegt bzw. bereitgehalten

Letzte Aktualisierung: 19.07.2024

Chargen-Nr./ MHD:

keine Angabe.

Hersteller/ Herkunft Inverkehrbringer:

Mammut Catering, Kirchweg 117, 24558 HENSTEDT-ULZBURG

Verstoß:

  1. Gegenstände, Armaturen oder Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht oder nicht richtig gereinigt (u.a. Satten, Fleischklopfer, GN Behälter, Aufschnittmaschine, Alufolie, Grillspieße, Schneidebretter).
  2. Lebensmittel, die für den Verzehr durch den Menschen aufgrund von Lagerung unter ekelerregenden Umständen ungeeignet sind, wurden in den Verkehr gebracht (Fleischteilstücke, Verzehrs fertige Aufläufe und div. Soßen und Zutaten).
  3. Lebensmittel wurden nicht so hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht haben, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind (verschmutzte Einrichtungen und Bedarfsgegenstände mit und ohne Lebensmittelkontakt).

Rechtsgrundlage:

  1. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
  2. § 12 LFGB
  3. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 2 LMHV Abs. 1 Nr. 1

Maßnahmen/ Bemerkung:

Noch während der Kontrolle wurde ein Teil der Lebensmittel, welche nicht zum Verzehr geeignet waren unschädlich entsorgt.

Die Beseitigung der hygienischen Mängel wurden behördlich angeordnet.

Das Herstellen, Behandeln, Anrichten und Inverkehrbringen der Lebensmittel aus der Betriebsstätte heraus wurde bis auf weiteres behördlich untersagt.

Weitere Nachkontrollen ergaben immer noch hygienische Mängel, so dass die Untersagung weiterhin aufrechterhalten wird.

 

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