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Thema : Verbraucherschutz

Produktbezeichnung: diverse Lebensmittel


Letzte Aktualisierung: 06.06.2024

Chargen-Nr./ MHD:

keine Angabe.

Hersteller/ Herkunft Inverkehrbringer:

AJAY INDIAN CUISINE, Gastro "Olsen" GmbH, Große Str. 42-44, 24937 Flensburg

Verstoß:

Die Basishygiene wurde in dem Betrieb nicht eingehalten. Die Mitarbeiter haben Lebensmittel behandelt, ohne die Möglichkeit zu haben, zuvor oder zwischen den Arbeitsgängen ein hygienisches Händewaschen durchzuführen. Es befand sich in der Küche kein Handwaschbecken, welches mit Seife und Einmalpapierhandtüchern ausgestattet war. Auch am Handwaschbecken in der Personaltoilette war weder der Seifenspender noch der Einmalpapierhandtuchhalter befüllt. Damit ist es offensichtlich, dass die Händehygiene nicht eingehalten wurde und somit die Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. 

Der Tischdosenöffner war am Dornen, welche mit dem Lebensmittel in Berührung kommt, erheblich mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 1 LMHV

Maßnahmen/ Bemerkung:

  1. Während der Kontrolle wurde übergangsweise ein Tischseifenspender und Papierhandtücher am Handwaschbecken bereitgestellt.
  2. Die Reinigung des Dorns des Tischdosenöffners wurde angeordnet.
  3. Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle konnte noch keine Bestellbestätigung für einen wandhängenden Seifenspender und Einmalpapierhandtuchhalter vorgezeigt werden. Am Handwaschbecken standen weiterhin ein Tischseifenspender und Papierhandtücher zur Verfügung.
  4. Bis Dato wurde der Lebensmittelüberwachung keine dauerhafte Lösung für das hygienische Händewaschen am Handwaschbecken vorgezeigt.

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