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Thema : Lebensmittel

Produktbezeichnung: Hamburgerbrötchen und Currywurst


Letzte Aktualisierung: 09.05.2024

Chargen-Nr./ MHD:

keine Angabe.

Hersteller/ Herkunft Inverkehrbringer:

Kösem Grill, Apenrader Str. 58, 24939 Flensburg Nordstadt

Verstoß:

Es wurde in einem stark vereisten und mit Lebensmittelresten verunreinigten Gefrierschrank mehrere unverpackte Hamburgerbrötchen mit zum Teil sichtbarem Frostbrand und unverpackte zum Teil zerbrochene Currywürste vorrätig gehalten.

Der Kontaktgrill war an den Auflageflächen stark durch eingebrannte Lebensmittelreste verschmutzt.

Rechtsgrundlage:

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX

Nr. 3 i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV

Maßnahmen/ Bemerkung:

Die benachteiligten Lebensmittel wurden sofort nach der Feststellung verworfen. Eine Reinigung und Desinfektion wurde angeordnet. Im Rahmen einer durchgeführten Nachkontrolle am darauf folgenden Tag wurde festgestellt, dass die Mängel abgestellt waren.

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