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Thema : Verbraucherschutz

Produktbezeichnung: diverse Lebensmittel


Letzte Aktualisierung: 15.04.2024

Produktbezeichnung im Detail:

(1) Hähnchenfleisch, roh, ohne Kühlung offen gelagert; (2) Garnelen, roh, offen gelagert; (3) Zwiebeln, roh offen gelagert; (4) Hähnchenbrust im Backteig, offen gelagert; (5) Reis mit Gemüse, offen gelagert; (6) Schweinefleisch (Speck), roh, offen gelagert; (7) diverse leicht verderbliche Lebensmittel, roh, ohne Kühlung offen gelagert; (8) Frittierfett, verbraucht

Chargen-Nr./ MHD:

(1) bis (7) keine Angaben.

Hersteller/ Herkunft Inverkehrbringer:

Restaurant "Asian Restaurant", Inhaber: Huy Ngo Van, Feldschmiede 35-37, 25524 Itzehoe

Verstoß:

1. Vorraum zur Kühlzelle

Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Auch wurden leicht verderbliche Lebensmittel offen aufbewahrt, bei welchen die produktspezifische Höchsttemperatur wegen Unterbrechung der Kühlkette überschritten wurde.

Rohe, unverpackte leicht verderbliche Lebensmittel wurden wie folgt aufbewahrt und zur Verarbeitung und Abgabe an Endverbraucher vorgehalten:

  • Hähnchenbrustfilets, mariniert, in einer Plastikwanne bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten. Hierdurch wurde die Kühlkette unterbrochen.

Diese leichtverderblichen Lebensmittel dürfen die produktspezifische Höchsttemperatur nicht überschreiten. Durch Unterbrechen der Kühlkette sind diese leicht verderblichen Lebensmittel nicht länger für den menschlichen Verzehr geeignet gewesen.

2. Küche

Der hygienische Zustand der Küche war insgesamt als schlecht zu beurteilen. Auch das Inventar war derart verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Das sich in den Fritteusen und anderen Küchengeräten befindliche Frittierfett war bereits verbraucht und somit nicht mehr zum Behandeln von Lebensmitteln geeignet.

3. Kühl-Gefrierraum

Der hygienische Zustand des Kühl-Gefrierraumes war insgesamt als schlecht zu beurteilen, weshalb eine Grundreinigung aller Oberflächen erforderlich war. Es wurden unverpackte Lebensmittel nicht abgedeckt gelagert. Diese waren aufgrund des hygienischen Zustandes des Kühl-Gefrierraums durch die offene Lagerung dem Risiko einer Kontamination und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es handelt sich hierbei um Garnelen, Zwiebeln, Hähnchenbrust in Backteig, Reis mit Gemüse sowie Schweinefleisch (Speck). Überdies verfügte der Kühl-Gefrierraum insgesamt nicht über eine ausreichende Größe, um eine gute Lebensmittelhygiene gewährleisten und Kontaminationen zwischen sowie während den Arbeitsgängen zu vermeiden.

4. Flur

Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel wie folgt aufbewahrt und zur Verarbeitung und Abgabe an Endverbraucher vorgehalten:

  • Rindfleisch, roh, verpackt sowie rohes, unverpacktes Geflügelfleisch, welches bei einer nicht für dieses angemessenen Temperatur vorrätig gehalten wurde.

Durch die Lagerung bei nicht angemessener Temperatur wurde die Kühlkette unterbrochen, wodurch mindestens das unverpackte Geflügelfleisch nicht mehr für eine weitere Verarbeitung hätte vorgehalten werden dürfen.

Rechtsgrundlage:

Zu Nummer 1: Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel I Nummer 1 sowie Anhang II Kapitel IX Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Zu Nummer 2: Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel I Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 3 Satz 1 LMHV

Zu Nummer 3: Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel I Nummer 1 sowie Anhang II Kapitel II Nummer 1 und Anhang II Kapitel IX Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Zu Nummer 4: Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel IX Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Maßnahmen/ Bemerkung:

Mit Datum vom 20.03.2024 wurde dem Lebensmittelunternehmer gegenüber angeordnet, der unschädlichen Beseitigung von nicht oder nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeigneten leichtverderblichen Lebensmitteln und dem bereits verbrauchten Frittierfett nachzukommen sowie die Behebung der bemängelten hygienischen Zustände zu veranlassen.
Ebenfalls wurde angeordnet, die Lagerungsmöglichkeiten an die vorhandenen Gegebenheiten anzupassen – das Kühlkonzept zu überarbeiten.

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